Glühwein selber machen ist einfacher, als viele denken: Rotwein, eine Orange, Zimt, Nelken, Sternanis und etwas Zucker – mehr braucht es nicht. Entscheidend ist die Temperatur. Wer den Wein kocht, verliert Aroma und Alkohol und riskiert einen bitteren „Kochton“. Die Lebensmittelüberwachung empfiehlt, Glühwein nur bis höchstens 70 °C zu erhitzen. Hier finden Sie unser Grundrezept, die häufigsten Fehler, den richtigen Topf, die passende Zimtsorte und eine alkoholfreie Variante für Kinder.
Für einen Liter Glühwein genügen trockener Rotwein, eine unbehandelte Orange, zwei Zimtstangen, einige Nelken, Sternanis und Zucker oder Honig nach Geschmack. Erhitzen Sie alles langsam auf höchstens 70 °C und lassen Sie es nicht kochen – Alkohol siedet bei 78 °C. Nehmen Sie einen Topf aus Edelstahl, nicht aus Kupfer oder Aluminium. Ceylon-Zimt enthält deutlich weniger Cumarin als Cassia-Zimt. Für Kinder gibt es alkoholfreien Glühpunsch aus Saft; die Bezeichnung „Kinderglühwein“ ist unzulässig.
Was braucht man, um Glühwein selber zu machen?
Für etwa einen Liter Glühwein (vier bis fünf Becher) benötigen Sie:
- 1 Liter trockenen oder halbtrockenen Rotwein (fruchtig, nicht zu teuer, aber trinkbar)
- 1 unbehandelte Bio-Orange, in Scheiben geschnitten (optional zusätzlich eine halbe Zitrone)
- 2 Zimtstangen, am besten Ceylon-Zimt
- 3 bis 4 Gewürznelken
- 2 Sternanis
- 2 bis 4 Esslöffel Zucker, Rohrzucker oder Honig – nach Geschmack
- optional: einige Kardamomkapseln, eine Vanilleschote oder ein Stück frischer Ingwer
Rechtlich ist „Glühwein“ genau definiert: Laut dem Merkblatt Glühwein der Untersuchungsämter Baden-Württemberg (Stand 04/2026) handelt es sich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014, das ausschließlich aus Wein gewonnen und „hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt“ wird. Zimt und Nelken gehören also unbedingt hinein. Für den Hausgebrauch sind Sie frei – aber wer Glühwein verkauft, muss sich an diese Regeln halten.
Stand Oktober 2026. Die rechtlichen Angaben zu Bezeichnungen und Kennzeichnung beziehen sich auf den gewerblichen Ausschank; für den privaten Genuss zu Hause gelten sie nicht. Alkohol ist für Schwangere, Kinder und Menschen, die Medikamente einnehmen oder fahren wollen, nicht geeignet.
Wie macht man Glühwein selber – Schritt für Schritt?
- Gewürze vorbereiten: Orange heiß waschen und in Scheiben schneiden. Zimtstangen, Nelken und Sternanis bereitlegen. Wer mag, steckt die Nelken in eine Orangenscheibe – dann lassen sie sich später leicht herausfischen.
- Langsam erhitzen: Wein mit Orangenscheiben, Gewürzen und Zucker in einen Edelstahltopf geben und bei kleiner bis mittlerer Hitze erwärmen. Ein Deckel verhindert, dass Alkohol und Aroma verdunsten.
- Temperatur prüfen: Sobald der Glühwein dampft, aber noch keine Blasen wirft, ist er heiß genug. Mit einem Küchenthermometer lässt sich das leicht kontrollieren – Ziel sind höchstens 70 °C.
- Ziehen lassen: Den Topf etwa 20 bis 30 Minuten bei niedriger Temperatur ziehen lassen. Die Zimtstangen können Sie früher herausnehmen, wenn der Glühwein nicht zu kräftig werden soll.
- Abschmecken und servieren: Durch ein Sieb in vorgewärmte Becher füllen, nach Belieben mit einer frischen Orangenscheibe garnieren.
Tipp für Gastgeber: Setzen Sie nur so viel an, wie Sie an einem Abend brauchen. Die Untersuchungsämter raten Standbetreibern ausdrücklich, Ansätze vom Vortag nicht wiederzuverwenden, weil sich geschmackliche Veränderungen übertragen. Das gilt in der eigenen Küche genauso.
Warum darf Glühwein nicht kochen?
Das ist der häufigste Fehler. Im Merkblatt der Untersuchungsämter heißt es, Glühwein solle „nur bis max. 70 °C erhitzt und nicht gekocht werden, da es sonst zu einem deutlichen Alkoholverlust kommen kann“. Schon oberhalb von 70 °C könne Alkohol – seine Siedetemperatur liegt bei 78 °C – je nach Erhitzungszeit größtenteils entweichen.
Dazu kommt der Geschmack: Durch Kochen oder zu langes Erhitzen entsteht der sogenannte „Kochton“, eine unangenehme Geschmacksveränderung. Auch eine leichte Braunfärbung deutet laut Merkblatt auf Oxidation hin. Wie verbreitet solche Fehler sind, zeigt ein Überwachungsprogramm der norddeutschen Länder: Im Winter 2014 wurden 139 Glühweine untersucht, hauptsächlich von Ständen auf Weihnachtsmärkten. Neun der erhitzten Proben hatten gravierende sensorische Mängel, fünf wurden wegen eines zu geringen Alkoholgehalts beanstandet.
Wer also auf dem Weihnachtsmarkt schon einmal einen bitteren, „verkochten“ Glühwein getrunken hat, weiß, warum sich die Geduld beim Erhitzen lohnt.
Ein Küchenthermometer ist das unterschätzte Werkzeug für guten Glühwein. Wer bei etwa 60 bis 70 °C bleibt und den Deckel aufsetzt, bekommt ein deutlich runderes Aroma und behält den Alkohol im Becher statt in der Küchenluft.
Welcher Topf und welcher Zimt eignen sich am besten?
Beim Topf ist Edelstahl die sichere Wahl. Das Merkblatt nennt als generell ungeeignet unter anderem Kessel und Schöpfkellen aus Kupfer, innen verzinnte Kessel, Aluminiumbehälter, vernickelte Gerätschaften sowie abgenutzte oder beschädigte Emaille-Behälter. Der Grund: Die Säure im Wein kann Metalle herauslösen. Bei der norddeutschen Untersuchung waren in fünf erhitzten Proben erhöhte Übergänge von Kupfer und Nickel nachweisbar.
Beim Zimt lohnt ein Blick aufs Etikett. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, dass Ceylon-Zimt nur geringe Mengen Cumarin enthält, Cassia-Zimt dagegen deutlich mehr. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge liegt bei 0,1 mg Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht. Ein Erwachsener mit 60 kg schöpft sie laut BfR bereits mit etwa 2 g Cassia-Zimt täglich aus, ein Kleinkind mit 15 kg mit etwa 0,5 g. Für Glühwein, Plätzchen und Bratäpfel in der Adventszeit ist Ceylon-Zimt deshalb die bessere Wahl. Zusätzlich gilt: Zimt sparsam dosieren und nicht zu lange mitziehen lassen, sonst wird der Glühwein bitter.
Was darf eigentlich „Glühwein“ heißen?
Für den Eigenbedarf können Sie mischen, was Ihnen schmeckt. Wer aber auf dem Vereinsfest, dem Schulbasar oder am Weihnachtsstand ausschenkt, muss die Bezeichnungen korrekt wählen. Die wichtigsten Regeln nach dem Merkblatt der Untersuchungsämter:
| Bezeichnung | Grundlage | Was gilt |
|---|---|---|
| Glühwein | nur aus Rotwein (oder Kombination mit Weißwein) | mind. 7 % vol, unter 14,5 % vol; kein Wasser, kein Saft, kein zugesetzter Alkohol |
| Glühwein weiß / Glühwein rosé | nur aus Weißwein bzw. nur aus Roséwein | Zusatz „weiß“ bzw. „rosé“ ist Pflicht |
| Fruchtglühwein (z. B. Heidelbeerglühwein) | aus Fruchtwein | die alleinige Bezeichnung „Glühwein“ ist unzulässig |
| Glühpunsch mit Rum | Glühwein plus Spirituose | „Glühwein mit Schuss“ oder „Glühwein mit Rum“ sind unzulässig |
| Glühwein alkoholfrei | aus entalkoholisiertem Wein | höchstens 0,5 % vol, Zusatz „durch Entalkoholisierung gewonnen“ |
| alkoholfreier Glühpunsch | aus gesüßtem, gewürztem Fruchtsaft | „Kinderglühwein“ ist als Bezeichnung unzulässig |
Außerdem dürfen nur die geschützten Angaben „Thüringer“ und „Nürnberger“ den Begriff Glühwein geografisch ergänzen – einen „Badischen Glühwein“ darf es also nicht geben. Und weil Wein in der Regel Sulfite enthält, ist beim Verkauf ab einem Gehalt über 10 mg/L ein Allergenhinweis nötig. Laut der norddeutschen Untersuchung war in 85 % der erhitzten Glühweine Schwefeldioxid nachweisbar.
Wie macht man alkoholfreien Glühpunsch für Kinder?
Für Kinder ersetzen Sie den Wein durch Saft – etwa je zur Hälfte roten Traubensaft und Kirsch- oder Apfelsaft, dazu Orangenscheiben, eine Zimtstange und eine Nelke. Zucker ist meist überflüssig, weil der Saft süß genug ist. Auch hier gilt: nur erwärmen, nicht kochen. Ein Rezept für hausgemachtes Apfelmus oder geröstete Maronen passt gut dazu.
Nennen Sie das Getränk aber nicht „Kinderglühwein“: Laut Merkblatt ist diese Bezeichnung für ein Heißgetränk aus gesüßtem und gewürztem Fruchtsaft unzulässig, möglich ist zum Beispiel „alkoholfreier Glühpunsch“. Beim Weihnachtsmarktbesuch mit Jugendlichen gilt das Jugendschutzgesetz: Nach § 9 JuSchG dürfen Wein und weinähnliche Getränke in der Öffentlichkeit nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden; Getränke mit Spirituosen wie Glühpunsch mit Rum gar nicht an Kinder und Jugendliche.
Wie viel Alkohol steckt in einem Becher Glühwein?
Mehr, als viele glauben. Die Formel des Informationsportals Kenn dein Limit des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) lautet: Menge in ml × (Vol.-% / 100) × 0,8. Ein Becher mit 200 ml Glühwein und 10 % vol enthält damit 200 × 0,10 × 0,8 = 16 g reinen Alkohol. Ein Standardglas enthält laut Kenn dein Limit zwischen 10 und 12 Gramm – ein Becher Glühwein ist also mehr als ein Standardglas.
Wer danach noch fahren will, sollte das bedenken: Nach § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug führt. Wer infolge von Alkohol nicht mehr sicher fahren kann, macht sich nach § 316 StGB sogar schon unterhalb dieser Grenze strafbar. Die sicherste Lösung für den Glühweinabend: Bus, Bahn, Taxi – oder gleich zu Hause feiern, etwa am ersten Advent.
Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet: Je länger der Glühwein kocht, desto intensiver wird er. In der Praxis zeigt sich jedoch das Gegenteil. Wer beides vergleicht, merkt es sofort: Ein Topf, der eine halbe Stunde bei niedriger Temperatur zieht, schmeckt fruchtig und ausgewogen, ein sprudelnd gekochter dagegen bitter und flach. Mein Rat: lieber einen guten, trockenen Rotwein nehmen, Ceylon-Zimt kaufen und sparsam süßen – nachzuckern kann man immer. Und für die Kinder gleich einen zweiten Topf mit Saft ansetzen, dann ist niemand außen vor.
- Grundrezept: 1 Liter Rotwein, 1 Bio-Orange, 2 Zimtstangen, Nelken, Sternanis, Zucker oder Honig.
- Höchstens 70 °C – nicht kochen. Alkohol siedet bei 78 °C, Kochen erzeugt einen bitteren „Kochton“.
- Edelstahltopf verwenden; Kupfer, Aluminium und beschädigte Emaille sind ungeeignet.
- Ceylon-Zimt statt Cassia-Zimt: deutlich weniger Cumarin.
- Ein 200-ml-Becher mit 10 % vol enthält rund 16 g Alkohol – mehr als ein Standardglas.
Häufige Fragen zum Glühwein selber machen
Welcher Wein eignet sich für Glühwein?
Ein trockener oder halbtrockener, fruchtiger Rotwein ohne starke Holznote. Er muss nicht teuer sein, sollte aber auch pur trinkbar sein. Für Glühwein weiß nehmen Sie entsprechend einen fruchtigen Weißwein.
Wie heiß darf Glühwein werden?
Höchstens etwa 70 °C. Die Untersuchungsämter empfehlen, Glühwein nicht zu kochen, weil Alkohol bei 78 °C siedet und schon oberhalb von 70 °C größtenteils entweichen kann. Kochen sorgt außerdem für einen bitteren Kochton.
Darf man Glühwein noch einmal aufwärmen?
Für den eigenen Genuss ist das möglich, der Geschmack leidet aber. Die Untersuchungsämter raten Standbetreibern, Ansätze vom Vortag nicht wiederzuverwenden. Setzen Sie besser nur so viel an, wie Sie trinken.
Ist Kinderpunsch dasselbe wie Kinderglühwein?
Inhaltlich ja – ein gewürztes Heißgetränk aus Saft. Die Bezeichnung „Kinderglühwein“ ist laut Lebensmittelüberwachung aber unzulässig, korrekt ist etwa „alkoholfreier Glühpunsch“.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).
- Merkblatt Glühwein – Hinweise für Standbetreiber (Stand 04/2026) · untersuchungsaemter-bw.de · u. a.: „nur bis max. 70 °C erhitzt und nicht gekocht werden“
- Beschaffenheit von Glühweinen – Überwachungsprogramm der NOKO-Länder im Winter 2014 · lua.bremen.de · u. a.: „sind insgesamt 139 Glühweine auf verschiedene Parameter in Speziallaboren“
- BfR: Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln (27.09.2012) · bfr.bund.de · u. a.: „Ceylon-Zimt enthält nur geringe Mengen an Cumarin“
- Kenn dein Limit (BIÖG): Häufige Fragen zum Thema Alkohol · kenn-dein-limit.de · u. a.: „Ein Standardglas Alkohol enthält zwischen 10 und 12 Gramm reinen Alkohol“
- § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – Alkoholische Getränke · gesetze-im-internet.de · u. a.: „an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren“
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – 0,5 Promille-Grenze · gesetze-im-internet.de · u. a.: „0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut“
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr · gesetze-im-internet.de · u. a.: „nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“




