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Wildunfall – was tun? Richtig handeln in NRW, Versicherung & Bescheinigung

Wildunfall – was tun? Checkliste für die Unfallstelle, Polizei und Wildunfallbescheinigung, Regeln in NRW und welche Versicherung zahlt – mit aktuellen GDV-Zahlen 2025.

Wildunfall – was tun? Diese Frage stellt sich gerade jetzt im Herbst: Seit der Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr wieder in die Dämmerung, wenn Rehe und Wildschweine auf Nahrungssuche sind. Nach aktuellen Zahlen des Versicherungsverbands GDV gab es 2025 rund 276.000 Wildunfälle mit Pkw-Schäden von mehr als 1,2 Milliarden Euro. Wer nach dem Zusammenstoß die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, schützt sich und andere – und sichert seinen Anspruch gegenüber der Versicherung. Hier finden Sie die Checkliste, die Regeln in NRW und einen Überblick, welche Versicherung zahlt.

Kurz zusammengefasst

Nach einem Wildunfall: anhalten, Warnblinklicht, Warnweste, Warndreieck – dann Polizei unter 110 informieren, bei Verletzten zuerst 112. Das Tier nicht anfassen und niemals mitnehmen, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Fotos machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Versicherer vor der Reparatur informieren. Den Schaden am eigenen Auto zahlt bei Haarwild wie Reh oder Wildschwein die Teil- oder Vollkasko; in der Teilkasko gibt es dabei keine Rückstufung.

Was muss ich direkt nach einem Wildunfall tun?

Innenministerium NRW, GDV und Verbraucherzentrale empfehlen nach einem Zusammenstoß mit Wild diese Schritte:

  1. Anhalten und Ruhe bewahren: an einer sicheren Stelle stehen bleiben.
  2. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  3. Erste Hilfe: Sind Personen verletzt, den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
  4. Polizei informieren: unter 110. Alternativ können laut Verbraucherzentrale auch der zuständige Förster oder Jagdpächter verständigt werden.
  5. Tier nicht anfassen: Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Wegen möglicher Infektionsgefahren rät die Verbraucherzentrale, auch getötete Tiere nicht anzufassen.
  6. Geflüchtetes Tier: die Unfallstelle markieren, etwa mit einem Warndreieck oder einem Taschentuch, damit der Jäger das verletzte Tier mit Hunden suchen kann.
  7. Fotos machen: vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Fahrzeug.
  8. Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Versicherer frühzeitig informieren – auf jeden Fall, bevor das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Zum Umgang mit getöteten Tieren unterscheiden sich die Hinweise: Der GDV rät, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls zu berühren. Das Innenministerium NRW hält es dagegen für sinnvoll, getötete Tiere wenn möglich an den Fahrbahnrand zu ziehen – nicht ohne Handschuhe – oder sie zum Beispiel mit einem Warndreieck kenntlich zu machen, damit keine Folgeunfälle passieren. Ihre eigene Sicherheit geht in jedem Fall vor.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die AKB 2015 sind unverbindliche Musterbedingungen des GDV; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags. Stand: Oktober 2026.

Muss ich bei einem Wildunfall die Polizei rufen?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Das Landesamt LAVE NRW formuliert es klar: „Die Polizei muss verständigt werden.“ Laut Innenministerium NRW wird bei jedem Wildunfall obligatorisch ein Jäger hinzugezogen; Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen auch die Wildunfallbescheinigung aus, die die Versicherung für die Schadenregulierung benötigt.

Und wenn man einfach weiterfährt? Das Verlassen des Unfallortes ist nach Angaben des Innenministeriums NRW rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jeder den Unfall ordnungsgemäß melden – schon weil ohne Wildunfallbescheinigung die Regulierung schwierig wird. Anders ist es, wenn andere Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden: Dann gelten die allgemeinen Pflichten nach einem Verkehrsunfall aus § 34 StVO, etwa unverzüglich zu halten.

Darf ich das tote Wild mitnehmen?

Nein. Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Jagdwilderei ist in § 292 Strafgesetzbuch geregelt: Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts sich Wild zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dr. Nico Reinhardt von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement NRW rät: „Verletzte Tiere nicht selbstständig verfolgen und Wild niemals mitnehmen.“

Das Bergen ist laut GDV Aufgabe des zuständigen Försters oder Jagdpächters. In NRW kann Wild, das bei einem Verkehrsunfall zu Tode kommt, zudem im Rahmen des Fallwildmonitorings untersucht werden – so gewinnt die Forschungsstelle Informationen zu kursierenden Krankheitserregern.

Expert Insight

Für die Regulierung zählt vor allem, was nach dem Unfall passiert: Wird das Auto repariert, bevor der Versicherer Bescheid weiß, oder fehlt die Wildunfallbescheinigung, wird es unnötig kompliziert. Der GDV rät ausdrücklich, den Versicherer zu informieren, bevor das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. Fotos vom Tier, vom Unfallort und vom Auto sind schnell gemacht – und helfen später, den Zusammenstoß mit Haarwild nachzuweisen.

Welche Versicherung zahlt den Wildunfall?

Entscheidend ist, mit welchem Tier Sie zusammengestoßen sind und welchen Versicherungsschutz Sie haben. Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015) ist in der Teilkasko „der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein)“ versichert. Zum Haarwild zählen laut Bundesjagdgesetz unter anderem Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Feldhase und Fuchs.

SituationWer zahlt den Schaden?Worauf achten?
Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein, Hirsch)Teilkasko oder VollkaskoHaarwild im Sinne von § 2 Bundesjagdgesetz
Zusammenstoß mit anderen Tieren (z. B. Nutz- und Haustiere, Federwild)Teilkasko nur mit erweiterter Wildschadenklausel, sonst VollkaskoBedingungen im Vertrag prüfen
Schaden durch Ausweichmanöver vor WildTeilkasko, wenn das Ausweichen verhältnismäßig war; sonst ggf. VollkaskoBei kleinen Tieren wie Hasen oft schwierig
Schäden anderer VerkehrsteilnehmerKfz-HaftpflichtversicherungGilt unabhängig von Kaskoschutz
Nur Kfz-Haftpflicht vorhandenKeine Leistung für das eigene AutoSchaden am eigenen Fahrzeug selbst zahlen

Für Unfälle mit Nutz- und Haustieren oder Federwild zahlt die Teilkasko laut Bund der Versicherten nur, wenn der Vertrag die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthält. Beim Ausweichen ist Vorsicht geboten: „Das Ausweichen muss jedoch verhältnismäßig sein“, betont die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer kleinen Tieren wie Hasen oder Mardern ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Die Vollkasko bietet den umfassendsten Schutz und zahlt auch, wenn das Tier spurlos verschwindet. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, muss die Schäden am eigenen Auto selbst zahlen.

Steigt mein Versicherungsbeitrag nach einem Wildunfall?

In der Teilkasko nicht: Schadenfreiheitsklassen gibt es laut GDV nur in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, in der Teilkasko nicht. Ein über die Teilkasko regulierter Wildunfall hat deshalb keine negativen Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Anders in der Vollkasko: Hier müssen Versicherte laut Bund der Versicherten mit einer Rückstufung rechnen – etwa wenn die Vollkasko für einen Unfall mit einem nicht versicherten Tier einspringt.

Rechenbeispiel: Der GDV nennt für 2025 durchschnittliche Reparaturkosten von rund 4.400 Euro pro Wildunfall. Bei einer angenommenen Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko erstattet der Versicherer in diesem Beispiel 4.250 Euro – ohne Rückstufung. Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung tatsächlich ist, steht in Ihrem Versicherungsschein.

Brauche ich nach einem Wildunfall einen Gutachter?

Bei einem Wildunfall reguliert in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung. Hier gilt eine wichtige Einschränkung: Nach den Musterbedingungen erstattet der Versicherer die Kosten eines Sachverständigen nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat. Stimmen Sie ein eigenes Gutachten deshalb vorher mit Ihrem Versicherer ab. Anders ist die Lage, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat – wann sich ein eigener Gutachter dann lohnt, erklärt unser Beitrag Kfz-Gutachter nach einem Unfall.

Gibt es Streit über die Schadenhöhe, sehen die AKB ein Sachverständigenverfahren vor: Sie und der Versicherer benennen je einen Kraftfahrzeugsachverständigen; einigen sich beide nicht, entscheidet ein weiterer Sachverständiger als Obmann. Die Kosten werden im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen verteilt. Wer etwa im Ruhrgebiet unterwegs war und nach Rücksprache mit dem Versicherer eine fachliche Schadenaufnahme braucht, kann sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Dortmund wenden. Liegen die Reparaturkosten über dem Wert des Autos, hilft unser Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden weiter.

Wann passieren die meisten Wildunfälle in NRW?

Laut GDV kommt es bundesweit zu mehr als 750 Wildunfällen täglich. Überdurchschnittlich viele passieren im April und Mai sowie im Oktober und November, gefährlich sind vor allem die Dämmerungsphasen. Nach der Zeitumstellung verlängert sich laut LAVE die Zeit, in der der Berufsverkehr in der Dämmerung stattfindet – dadurch erhöht sich die Zahl der Wildunfälle.

In Nordrhein-Westfalen ist das Reh trauriger Spitzenreiter: Laut den von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement ausgewerteten Jagdstatistiken gab es im Jagdjahr 2024/2025 mehr als 24.800 verkehrsbedingte Verluste beim Rehwild, dazu rund 7.500 Feldhasen und etwa 2.200 Füchse.

So beugen Sie vor:

  • An unübersichtlichen Wald- und Feldrändern die Geschwindigkeit reduzieren und den Fahrbahnrand im Blick behalten.
  • „Wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen“, rät die Forschungsstelle NRW.
  • Mit Nachzüglern rechnen – ein Wild kommt selten allein.
  • Ist eine Kollision unvermeidlich: Lenkrad gut festhalten, in der Spur bleiben, so stark wie möglich bremsen. Riskante Ausweichmanöver vermeiden – eine Kollision mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug ist laut GDV in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Tier.
Meine Einschätzung

Ein Wildunfall kann ein echter Schock sein – umso wichtiger ist eine feste Reihenfolge im Kopf: sichern, melden, dokumentieren. Aus meiner Sicht lohnt sich vor dem Winter ein kurzer Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Wer nur Haftpflicht hat oder Tiere jenseits des Haarwilds abgesichert haben möchte, sollte prüfen, ob eine erweiterte Wildschadenklausel enthalten ist. Und: Ein Reh ist kein Grund für ein riskantes Ausweichmanöver.

Das Wichtigste in Kürze
  • Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warnweste, Warndreieck), bei Verletzten 112, dann Polizei unter 110.
  • Tier nicht anfassen und niemals mitnehmen – sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.
  • Fotos machen, Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter holen und den Versicherer vor der Reparatur informieren.
  • Haarwild wie Reh oder Wildschwein deckt die Teil- oder Vollkasko; in der Teilkasko gibt es keine Rückstufung.
  • Ausweichen vor kleinen Tieren kann teuer werden – der GDV rät von riskanten Ausweichmanövern ab.

Häufige Fragen zum Wildunfall

Wer stellt die Wildunfallbescheinigung aus?

Die Wildunfallbescheinigung stellen laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Polizei, der Förster oder der Jagdpächter aus. Sie wird für die Schadenregulierung bei der Versicherung benötigt.

Ist es Unfallflucht, wenn ich nach einem Wildunfall weiterfahre?

Nach Angaben des Innenministeriums NRW ist das Verlassen des Unfallortes rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Trotzdem sollten Sie den Unfall melden – auch weil Sie die Wildunfallbescheinigung für die Versicherung brauchen.

Was mache ich, wenn das Tier nach dem Unfall wegläuft?

Markieren Sie die Unfallstelle, zum Beispiel mit einem Warndreieck oder einem Taschentuch, und informieren Sie die Polizei. So kann ein Jäger das verletzte Tier mit Hunden suchen. Verfolgen Sie das Tier nicht selbst.

Zahlt die Teilkasko auch, wenn ich ausgewichen bin?

Schäden durch ein Ausweichmanöver übernimmt laut Verbraucherzentrale ebenfalls die Teilkasko – aber nur, wenn das Ausweichen verhältnismäßig war. Wer kleinen Tieren wie Hasen oder Mardern ausweicht, bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Steigt der Beitrag nach einem Wildunfall?

Nicht, wenn die Teilkasko zahlt: Dort gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Springt die Vollkasko ein, müssen Sie laut Bund der Versicherten mit einer Rückstufung rechnen.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).

  1. Wildunfälle verursachen Pkw-Schäden von mehr als 1,2 Milliarden Euro (26.10.2026) · gdv.de · u. a.: „Mehr als 750 Unfälle täglich“
  2. Wildunfälle: So verhalten Sie sich richtig · im.nrw · u. a.: „Verständigen Sie die Polizei unter 110.“
  3. Zeitumstellung führt zu mehr Wildunfällen (22.10.2025) · lave.nrw.de · u. a.: „Die Polizei muss verständigt werden.“
  4. Wildunfälle – was zahlt die Versicherung? (Stand 13.10.2026) · verbraucherzentrale-rlp.de · u. a.: „Das Ausweichen muss jedoch verhältnismäßig sein“
  5. Wildunfall – was ist versichert? (30.09.2025) · bundderversicherten.de · u. a.: „erweiterte Wildschadenklausel“
  6. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 13.10.2026) · gdv.de · u. a.: „Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild“
  7. § 292 StGB Jagdwilderei · gesetze-im-internet.de · u. a.: „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“
Nina Kraus
Nina Kraus

Nina Kraus ist Wirtschaftsjournalistin und schreibt über Geld, Arbeit und Verbraucherrecht. Nach Stationen bei einem Verbrauchermagazin und einer Tageszeitung erklärt sie bei RatgeberHeute, was Fristen, Grenzwerte und Paragraphen im Alltag konkret bedeuten. Ihr Anspruch: Wer einen Beitrag gelesen hat, weiß danach, was als Nächstes zu tun ist. Sie ist keine Rechtsanwältin und erteilt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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