Wer in Hagen unverschuldet in einen Unfall gerät, hat meist zuerst Blechschaden und viele Fragen: Brauche ich einen Kfz-Gutachter, wer bezahlt ihn und darf ich ihn selbst aussuchen? Die Polizei Hagen hat für 2025 insgesamt 8.033 Verkehrsunfälle im Stadtgebiet registriert – bei der weit überwiegenden Mehrheit handelte es sich um reine Sachschadensunfälle. Dieser Ratgeber erklärt, wann sich ein Gutachten lohnt, wer die Kosten trägt, wie der Ablauf aussieht und worauf Sie bei der Wahl des Sachverständigen in Hagen achten sollten.
Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Schädiger – in der Praxis seine Kfz-Haftpflichtversicherung – den Schaden ersetzen; dazu gehören nach der Rechtsprechung auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens, wenn es zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Sie dürfen nach dem BGH einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Bei kleinen Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen; einen Betrag von 715,81 € sah der BGH im Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellgrenze anzusiedeln ist. Ihren Anspruch können Sie direkt gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung richten (§ 115 VVG).
Wie viele Unfälle gibt es in Hagen?
Laut der Verkehrsunfallbilanz, die die Polizei Hagen am 11. März 2026 vorgestellt hat, registrierte sie 2025 insgesamt 8.033 Verkehrsunfälle im Stadtgebiet – 98 mehr als im Vorjahr (7.935). Bei der weit überwiegenden Mehrheit handelte es sich um reine Sachschadensunfälle. Genau in diesen Fällen stellt sich die Frage nach einem Kfz-Gutachten am häufigsten.
Bei den schwerwiegenden Unfällen war nach Angaben der Polizei mangelnder Abstand mit 151 Fällen die häufigste Ursache (Vorjahr: 89), gefolgt von Fehlern beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren mit 131 Fällen (Vorjahr: 119).
| Kennzahl Hagen | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 7.935 | 8.033 |
| Verunglückte Personen | 675 | 713 |
| davon leicht verletzt | 617 | 649 |
| davon schwer verletzt | 53 | 60 |
| Getötete | 5 | 4 |
| Unfallfluchten mit Sachschaden | 1.762 | 1.752 |
| Ursache „mangelnder Abstand“ (schwerwiegende Unfälle) | 89 | 151 |
| Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (schwerwiegende Unfälle) | 119 | 131 |
Quelle: Polizei Hagen, Verkehrsunfallbilanz 2025 (Pressemitteilung vom 11.03.2026). Bei Unfallfluchten mit Sachschaden lag die Aufklärungsquote laut Polizei bei 42 Prozent.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Personenschäden, strittiger Schuldfrage oder Teilschuld sollten Sie zusätzlich anwaltlichen Rat einholen. Die Unfallzahlen stammen aus der Verkehrsunfallbilanz 2025 der Polizei Hagen (veröffentlicht am 11.03.2026). Stand: November 2026.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Grundlage ist § 249 BGB: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Bei der Beschädigung einer Sache kann der Geschädigte statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 30. November 2004 (VI ZR 365/03) klargestellt, dass zu den ersatzfähigen Kosten auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Maßgeblich ist, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.
Den Anspruch müssen Sie nicht beim Unfallgegner persönlich eintreiben: Nach § 115 VVG kann der Geschädigte seinen Anspruch auf Schadensersatz auch direkt gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen.
Darf ich den Gutachter in Hagen selbst aussuchen?
Ja. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) festgehalten, dass der Geschädigte grundsätzlich berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Ruft die gegnerische Versicherung an und bietet einen eigenen Sachverständigen an, dürfen Sie das ablehnen.
Das Urteil stärkt Geschädigte noch in einem weiteren Punkt: Die Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko gelten auch für Sachverständige. Ersatzfähig sind demnach auch Rechnungspositionen, die ohne Schuld des Geschädigten unangemessen sind – etwa wegen überhöhter Ansätze. Hat der Geschädigte die Rechnung noch nicht bezahlt und will er dieses Risiko nicht selbst tragen, kann er die Zahlung allerdings nur an den Sachverständigen verlangen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche gegen den Sachverständigen.
Wie Sie nach einem Unfall grundsätzlich vorgehen und wann ein Gutachten sinnvoll ist, erklärt unser Ratgeber Kfz-Gutachter nach einem Unfall.
Aus der Praxis der Schadenbegutachtung: Viele Geschädigte unterschätzen kleine Dellen und Kratzer. Hinter einer eingedrückten Stoßfängerverkleidung können beschädigte Halter, Sensoren oder Träger stecken, die erst nach der Demontage sichtbar werden. Deshalb lohnt es sich, den Schaden früh fotografieren und einschätzen zu lassen, bevor man sich vorschnell mit einem Kostenvoranschlag oder einer Pauschale der Versicherung zufriedengibt.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?
Bei sehr kleinen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein. Der BGH hat im Urteil von 2004 darauf abgestellt, ob zur Schadensfeststellung einfachere Mittel – wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs – ausgereicht hätten. Im entschiedenen Fall lag der Schaden bei 727,37 €; die Gutachterkosten von 192,18 € musste der Schädiger trotzdem ersetzen.
Der BGH hielt fest, dass der Schaden mehr als 1.400 DM (715,81 €) betrug und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden handelte. Dieser Betrag liege in dem Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellschadensgrenze anzusiedeln ist. Wichtig: Es kommt nicht allein darauf an, welche Schadenshöhe das Gutachten später ermittelt, sondern auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung – denn dann kennt er die Höhe gerade noch nicht.
- Eher Kostenvoranschlag: kleiner Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden ohne erkennbare Verformung.
- Eher Gutachten: Verformungen, beschädigte Stoßfänger, Leuchten oder Sensoren, Verdacht auf verdeckte Schäden, Streit über die Höhe – oder wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden möglich ist.
Wie läuft ein Kfz-Gutachten in Hagen ab?
Der Ablauf ist bei den meisten Sachverständigen ähnlich:
- Kontakt und Ersteinschätzung: Sie schildern den Unfall und schicken – falls möglich – Fotos vom Schaden.
- Besichtigung: Der Gutachter besichtigt das Fahrzeug, oft dort, wo es steht, und dokumentiert die Schäden mit Fotos.
- Gutachten: Darin stehen unter anderem Reparaturkosten, gegebenenfalls Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Angaben zum Nutzungsausfall.
- Regulierung: Das Gutachten geht an Sie und auf Wunsch an Werkstatt, Anwalt oder die gegnerische Versicherung, bei der Sie Ihren Anspruch nach § 115 VVG direkt geltend machen können.
Halten Sie für den Termin Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners und Ihre Fotos von der Unfallstelle bereit. Typische Unfallsituationen wie den Dooring-Unfall haben wir gesondert erklärt.
Worauf sollte ich bei der Wahl eines Kfz-Gutachters in Hagen achten?
Die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ ist nicht gesetzlich geschützt. Achten Sie deshalb auf diese Punkte:
- Unabhängigkeit: Der Gutachter sollte in Ihrem Auftrag arbeiten, nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung.
- Nachprüfbare Qualifikation: etwa ein ingenieurtechnisches Studium und eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle, zum Beispiel nach DIN EN ISO/IEC 17024.
- Erreichbarkeit vor Ort: Kurze Wege erleichtern die Besichtigung – gerade wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist.
- Transparenz: Ein seriöser Gutachter sagt offen, wenn bei einem Bagatellschaden ein Kostenvoranschlag genügt.
In Hagen selbst ist zum Beispiel Dipl.-Ing. Dennis Hunger als Kfz-Sachverständiger tätig (Bülowstraße 18, 58097 Hagen). Er ist als Sachverständiger für Fahrzeugschäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (ZAK-Zert, Zertifikat Nr. 815). Unabhängig davon, für wen Sie sich entscheiden: Prüfen Sie Qualifikation und Unabhängigkeit, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.
Was muss ich direkt nach einem Unfall in Hagen tun?
§ 34 StVO legt fest, was Unfallbeteiligte tun müssen. Dazu gehört unter anderem:
- unverzüglich halten,
- den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite fahren,
- sich über die Unfallfolgen vergewissern und Verletzten helfen,
- anderen Beteiligten und Geschädigten angeben, dass man am Unfall beteiligt war, und auf Verlangen Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Angaben zur Haftpflichtversicherung nennen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt: Die Polizei Hagen zählte 2025 genau 1.752 Unfallfluchten mit Sachschaden und betont, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat ist. Wer Opfer einer Unfallflucht wird, sollte sofort die Polizei informieren und Zeugen notieren.
Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet, man solle nach einem Unfall einfach den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt – das gehe am schnellsten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet, die den Schaden bezahlen muss. Der BGH stellt klar, dass Geschädigte grundsätzlich einen qualifizierten Gutachter ihrer Wahl beauftragen dürfen. Ich halte es deshalb für sinnvoll, bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, auf eine nachprüfbare Qualifikation zu achten und Fotos, Unfallbericht und Daten des Unfallgegners vollständig bereitzuhalten. Bei Bagatellschäden reicht dagegen oft ein Kostenvoranschlag.
- Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die erforderlichen Gutachterkosten.
- Sie dürfen nach dem BGH einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
- Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen; der BGH sah 715,81 € im Bereich der Bagatellgrenze.
- Den Anspruch können Sie direkt gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung richten (§ 115 VVG).
- In Hagen gab es 2025 laut Polizei 8.033 Verkehrsunfälle – die meisten waren reine Sachschadensunfälle.
Häufige Fragen zum Kfz-Gutachter in Hagen
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall in Hagen?
Der Unfallverursacher muss den Schaden ersetzen, in der Praxis seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach dem BGH gehören die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum ersatzfähigen Schaden, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Bei Teilschuld werden die Kosten in der Regel nur anteilig erstattet.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Ja. Nach dem BGH ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen müssen Sie deshalb nicht nehmen.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Der BGH hat 2004 einen Schaden von mehr als 1.400 DM (715,81 €) nicht als Bagatellschaden eingestuft und erklärt, dieser Betrag liege in dem Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellschadensgrenze anzusiedeln ist. Entscheidend ist die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.
Was passiert, wenn das Gutachten zu teuer ist?
Nach einem BGH-Urteil vom 12. März 2024 (VI ZR 280/22) gelten die Grundsätze zum Werkstattrisiko auch für Sachverständigenkosten. Überhöhte Rechnungspositionen, die der Geschädigte nicht erkennen konnte, sind danach grundsätzlich ebenfalls ersatzfähig.
Was muss ich direkt nach dem Unfall tun?
Nach § 34 StVO müssen Unfallbeteiligte unverzüglich halten, den Verkehr sichern, bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite fahren, Verletzten helfen und den anderen Beteiligten angeben, dass sie am Unfall beteiligt waren. Auf Verlangen sind Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Angaben zur Haftpflichtversicherung zu nennen.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im November 2026).
- Polizei Hagen: Verkehrsunfallbilanz 2025 (Pressemitteilung vom 11.03.2026) · presseportal.de · u. a.: „Im Jahr 2025 registrierte die Polizei Hagen insgesamt 8.033 Verkehrsunfälle im Stadtgebiet“
- § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes · gesetze-im-internet.de · u. a.: „statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen“
- § 115 VVG – Direktanspruch · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen“
- § 34 StVO – Unfall · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,“
- BGH, Urteil vom 30. November 2004 – VI ZR 365/03 · bundesgerichtshof.de · u. a.: „soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist“
- BGH, Pressemitteilung Nr. 086/2024 zu VI ZR 280/22 (Sachverständigenrisiko) · bundesgerichtshof.de · u. a.: „grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen“




