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Dooring-Unfall: Wer haftet, wenn die Autotür plötzlich aufgeht?

Dooring-Unfall: Wer haftet nach § 14 StVO, welcher Seitenabstand reicht und welchen Schadensersatz gibt es? Mit Urteilen von LG Köln und OLG Celle sowie Tipps zur Vermeidung.

Der Autofahrer parkt ein, öffnet die Tür – und der Radfahrer kann nicht mehr ausweichen. Solche Dooring-Unfälle enden oft mit schweren Verletzungen, und danach streiten die Beteiligten häufig über den Seitenabstand. Dieser Ratgeber erklärt, was ein Dooring-Unfall ist, wer nach § 14 StVO und der Rechtsprechung haftet, welcher Abstand reicht, welchen Schadensersatz es geben kann und wie Sie solche Unfälle vermeiden.

Kurz zusammengefasst

Wer ein Auto verlässt, muss sich nach § 14 Abs. 1 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Kollidiert ein Radfahrer mit einer sich öffnenden Fahrzeugtür, spricht laut Landgericht Köln und Oberlandesgericht Celle der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Autofahrers; regelmäßig haftet er dann allein, wenn ihm kein Verschulden des Radfahrers nachgewiesen wird. Ein zu geringer Seitenabstand kann zur Mithaftung führen, muss aber vom Autofahrer bewiesen werden. Schadensersatz und Schmerzensgeld kann der Geschädigte auch direkt von der Kfz-Haftpflichtversicherung verlangen.

Was ist ein Dooring-Unfall und wie oft passiert er?

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) beschreibt Dooring-Unfälle als Kollisionen zwischen Fahrrad Fahrenden und einer Tür von längs zum fahrenden Verkehr geparkten Fahrzeugen. Fahrzeuginsassen öffnen die Tür oft, ohne sich zu vergewissern, ob sich von hinten andere Verkehrsteilnehmende nähern. Sie können dadurch insbesondere Fahrer von Fahrrädern und Pedelecs – künftig auch von Elektrokleinstfahrzeugen – zum Sturz bringen und schwer oder tödlich verletzen.

Wie relevant das Thema ist, zeigt Köln: Laut der Stadt Köln haben sich im Jahr 2024 nach einer Auswertung der Polizei Köln fast 120 Dooring-Unfälle ereignet, wobei Radfahrende teils schwere Verletzungen erlitten. Die Stadt zitiert außerdem die Unfallforschung der Versicherungen: Bei mehr als der Hälfte der Unfälle zwischen Auto- und Radfahrenden, bei denen das Auto steht, liegt die Ursache in einer unachtsam geöffneten Autotür. Dabei ist nicht nur die Fahrertür gefährlich – auch Mitfahrende öffnen ihre Türen mitunter unbedacht.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die genannten Urteile betreffen jeweils einen Einzelfall; ob und in welcher Höhe Haftung und Schmerzensgeld in Ihrem Fall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab. Die Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 31.08.2022 bezeichnet das dort beschriebene Urteil als nicht rechtskräftig. Stand: November 2026.

Wer haftet bei einem Dooring-Unfall?

Maßgeblich ist § 14 Abs. 1 StVO: Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. Das Landgericht Köln hat dazu in einem Urteil vom 2. August 2022 (Az. 5 O 372/20) nach ständiger Rechtsprechung festgehalten: Es spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Autofahrer den Unfall verschuldet hat, wenn die Kollision mit dem Fahrrad im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür erfolgt.

Ebenso entschied das Oberlandesgericht Celle am 6. November 2018 (Az. 14 U 61/18). Das Gericht stellte die Haftung der Beklagten dem Grunde nach auf 100 % fest und führte aus: Nach ständiger Rechtsprechung führt ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten aus § 14 Abs. 1 StVO gegenüber einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer – Fahrradfahrer oder Fußgänger – regelmäßig zu einer Alleinhaftung des Pkw-Fahrers, -Halters und -Versicherers, wenn diesem kein Verschulden nachgewiesen wird. Zu den „anderen Verkehrsteilnehmern“ im Sinne der Vorschrift zählt dabei jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält.

Auch die Vorsicht beim Öffnen hat Grenzen: Der Fahrzeugführer darf die Tür laut OLG Celle zwar vorsichtig einen Spalt öffnen, um sich Sicht nach hinten zu verschaffen – aber erst, nachdem er die Beobachtungsmöglichkeiten vom Innern des Fahrzeugs aus ausgeschöpft hat. Eine Mithaftung des Radfahrers kommt nur in Betracht, wenn ihm nach § 254 BGB ein Verschulden am Unfall nachzuweisen ist; die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt nach dem OLG Celle die Gegenseite, also der Autofahrer und sein Versicherer.

Welchen Seitenabstand müssen Radfahrer einhalten?

Der Streit dreht sich meist um den Abstand zum parkenden Auto. Das LG Köln erklärte, wie groß der Abstand im konkreten Fall zu sein hat, sei eine Frage des Einzelfalls und hänge von Verkehrslage, Geschwindigkeit und baulicher Situation ab, insbesondere von der Breite der Straße und den beteiligten Fahrzeugen; auf breiteren Straßen sei ein größerer Abstand zu wahren. Der Seitenabstand soll in der Regel so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen einer Fahrertür noch möglich ist. 34 cm reichen dafür nicht aus, 50 cm könnten schon genügen.

Das OLG Celle nennt für geparkte Fahrzeuge einen situationsabhängigen Seitenabstand, der in der Regel etwa einen Meter beträgt; bei beengten Verhältnissen könne er auch geringer ausfallen. Der DVR empfiehlt Radfahrenden, bremsbereit zu sein und mindestens einen Meter Abstand zum parkenden Fahrzeug zu halten. Entscheidend für die Haftung bleibt aber, ob dem Radfahrer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Konstellationen ein:

KonstellationWahrscheinliche HaftungGrundlage
Fahrertür öffnet sich, Radfahrer kollidiert, kein Verschulden des Radfahrers nachweisbarAutofahrer, Halter und Versicherer haften regelmäßig alleinOLG Celle 14 U 61/18
Streit um den Seitenabstand, Autofahrer kann zu geringen Abstand nicht beweisenKeine Mithaftung des Radfahrers; im Kölner Fall Haftung dem Grunde nach zu 100 %LG Köln 5 O 372/20
Autofahrer weist ein Verschulden des Radfahrers nach, etwa zu geringen AbstandMithaftung des Radfahrers möglich§ 254 BGB, OLG Celle
Auto oder Motorrad (mit eigener Betriebsgefahr) fährt an der sich öffnenden Tür vorbeiHaftungsverteilung kann anders ausfallen als bei Radfahrern; EinzelfallOLG Celle 14 U 61/18
Expert Insight

Beim Dooring-Unfall entscheidet häufig nicht die Frage „Wer hat die Tür geöffnet?“, sondern „Wie weit war sie offen und wie weit entfernt fuhr der Radfahrer?“. Genau hier wird gestritten, wie schon der Fall vor dem OLG Celle zeigt, wo ein Sachverständiger den Öffnungswinkel rekonstruierte. Deshalb sollten Beteiligte sofort die Unfallstelle fotografieren, Zeugen notieren und den Abstand zum parkenden Fahrzeug festhalten – das sind Empfehlungen der Redaktion, keine rechtliche Pflicht.

Welchen Schadensersatz gibt es? Der Kölner Fall im Überblick

Was nach einem Dooring-Unfall zusteht, zeigt der Fall des Landgerichts Köln: Ein Rennradfahrer wollte in Engelskirchen im Bergischen Land an einem Auto vorbeifahren, als der Fahrer die Tür öffnete. Der Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen, stürzte und erlitt schwere Verletzungen – unter anderem brach er sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt multiple Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen. Der Autofahrer und seine Versicherung hatten zuvor nur eine Haftung von 75 % anerkannt und dem Radfahrer ein Mitverschulden von 25 % vorgehalten.

Das Landgericht verpflichtete sie darüber hinaus, alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Es sprach weitere 3.500 € Schmerzensgeld zu, auf ein Gesamt-Schmerzensgeld von 7.500 €, auf das bereits 4.000 € gezahlt waren (4.000 € + 3.500 € = 7.500 €). Für das beschädigte Rennrad kamen weitere 1.089,29 € hinzu; vom Rad-Schaden wurde wegen des Vorteilsausgleichs ein Abzug von 50 % angerechnet, da das Rad bereits ein Jahr alt war. Die Pressemitteilung nennt die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig.

Die gesetzliche Grundlage: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde (§ 249 Abs. 1 BGB); bei einer beschädigten Sache kann der Geschädigte statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit kann er nach § 253 Abs. 2 BGB auch eine billige Entschädigung in Geld für den Schaden verlangen, der kein Vermögensschaden ist – das Schmerzensgeld. Seinen Anspruch kann der Geschädigte nach § 115 Abs. 1 VVG auch direkt gegen den Versicherer richten, wenn es sich um eine Pflicht-Haftpflichtversicherung handelt.

Was gilt bei Schäden an Auto, Motorrad oder E-Scooter?

Dooring betrifft nicht nur Radfahrer: Nach dem OLG Celle schützt § 14 StVO jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält. Das Gericht begründet die regelmäßige Alleinhaftung des Autofahrers gegenüber Radfahrern auch damit, dass auf Seiten des nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmers keine Betriebsgefahr zu berücksichtigen ist – bei einem Auto oder Motorrad, das an der Tür vorbeifährt, kann das anders liegen. Wie die Haftung dann verteilt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Ist bei einem Unfall ein Auto oder Motorrad beschädigt worden, sollte die Schadenhöhe sauber belegt werden – etwa durch ein unabhängiges Gutachten. Im Raum Köln erstellt zum Beispiel das Ingenieurbüro Hunger solche Kfz-Gutachten; die Anbieterseite für Kfz-Gutachter Köln nennt das Ingenieurbüro Hunger GmbH. Was ein Kfz-Gutachter nach einem Unfall leistet und wann er sich lohnt, erklärt auch der Beitrag Kfz-Gutachter nach Unfall.

So vermeiden Sie Dooring-Unfälle

Wer aussteigt, kann viel tun – und das kostet nur Sekunden:

  • Holländischer Griff: Auf der Fahrerseite die Tür mit der rechten Hand öffnen, auf der Beifahrerseite mit der linken. Dadurch drehen Sie sich Richtung Straße oder Radweg und sehen Radfahrende besser.
  • Spiegel und Schulterblick: Der DVR erwartet, dass sich Fahrzeugführer vor dem Aussteigen mithilfe der Spiegel vergewissern und über die linke Schulter nach hinten blicken.
  • Mitfahrende einbeziehen: Der DVR fordert Fahrzeugführer auf, andere Insassen – besonders Kinder – zum richtigen Verhalten beim Aussteigen anzuhalten.
  • Radfahrer: Bremsbereit sein, einen Meter Abstand zum parkenden Fahrzeug halten und auf Signale achten, die ein Öffnen der Tür wahrscheinlich machen, etwa Personen im geparkten Auto.
  • Technik: Der DVR begrüßt Ausstiegswarner, die vor sich nähernden Fahrrädern warnen, und fordert die Hersteller auf, sie serienmäßig einzubauen.

Nach einem Unfall gilt – ähnlich wie nach einem Wildunfall –: Unfallstelle fotografieren, Zeugen notieren und den Schaden dokumentieren. Eine Checkliste zur Beweissicherung finden Sie im Beitrag Wildunfall: Was tun?. Bei Verletzungen ist die medizinische Versorgung wichtiger als jede Schadenregulierung.

Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet, ein Radfahrer sei bei einem Dooring-Unfall zumindest teilweise selbst schuld, weil er „zu nah“ gefahren sei. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Gerichte, die ich hier ausgewertet habe, die Hürde für eine Mithaftung hoch ansetzen: Der Autofahrer muss ein Verschulden des Radfahrers beweisen. Mein Rat: Wer als Autofahrer aussteigt, sollte konsequent den Schulterblick machen und die Tür erst dann öffnen. Wer als Radfahrer an parkenden Autos vorbeifährt, sollte großzügig Abstand halten – nicht, weil das immer rechtlich verlangt wird, sondern weil ein Sturz gegen eine Tür schwer ausgehen kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Dooring-Unfälle sind Kollisionen mit sich öffnenden Fahrzeugtüren; die Polizei Köln zählte 2024 laut Stadt Köln fast 120 davon.
  • § 14 Abs. 1 StVO verlangt beim Ein- und Aussteigen, dass andere nicht gefährdet werden.
  • Gerichte nehmen nach dem Beweis des ersten Anscheins regelmäßig eine Alleinhaftung des Autofahrers an, wenn ihm kein Verschulden des Radfahrers nachgewiesen wird.
  • Wie groß der Seitenabstand sein muss, ist eine Frage des Einzelfalls; das LG Köln hielt 34 cm nicht für ausreichend, 50 cm könnten genügen.
  • Der Geschädigte kann Ansprüche auch direkt gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer richten (§ 115 VVG).
  • Der „Holländische Griff“ und der Schulterblick helfen, Dooring-Unfälle zu vermeiden.

Häufige Fragen zum Dooring-Unfall

Wer haftet bei einem Dooring-Unfall?

Nach der Rechtsprechung spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Autofahrers, weil die Kollision im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Öffnen der Tür erfolgt. Das Landgericht Köln und das OLG Celle haben in ihren Fällen die volle Haftung des Autofahrers dem Grunde nach festgestellt. Eine Mithaftung des Radfahrers kommt nur in Betracht, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird.

Welchen Abstand muss ein Radfahrer zu parkenden Autos halten?

Der Abstand richtet sich nach den Umständen. Das OLG Celle nennt für geparkte Fahrzeuge in der Regel etwa einen Meter, bei beengten Verhältnissen kann er geringer ausfallen. Das LG Köln hielt 34 cm nicht für ausreichend, 50 cm könnten genügen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt Radfahrenden mindestens einen Meter.

Kann ich bei einem Dooring-Unfall Schmerzensgeld verlangen?

Ja, wenn der Unfall zu einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit geführt hat. § 253 Abs. 2 BGB erlaubt dann eine billige Entschädigung in Geld. Im Kölner Fall des Rennradfahrers hielt das Landgericht ein Schmerzensgeld von insgesamt 7.500 Euro für angemessen.

Kann ich mich direkt an die Versicherung des Autofahrers wenden?

Ja. Nach § 115 Abs. 1 VVG kann der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auch gegen den Versicherer geltend machen, wenn es sich um eine Pflicht-Haftpflichtversicherung handelt, wie sie für Kraftfahrzeuge besteht.

Was ist der Holländische Griff?

Wer auf der Fahrerseite sitzt, öffnet die Tür mit der rechten Hand, wer auf der Beifahrerseite sitzt, mit der linken. So dreht man sich automatisch Richtung Straße oder Radweg, sieht Radfahrende besser und kann Dooring-Unfälle vermeiden.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im November 2026).

  1. Landgericht Köln: Entscheidung des Monats 08/22 – Dooring-Unfall (Az. 5 O 372/20) · lg-koeln.nrw.de · u. a.: „Dr. Michaela Brunssen“
  2. OLG Celle, Urteil vom 06.11.2018 – 14 U 61/18 (Haftungsverteilung bei Kollision mit sich öffnender Fahrzeugtür) · verkehrslexikon.de · u. a.: „14 U 61/18“
  3. Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Vermeidung von Unfällen beim Öffnen von Fahrzeugtüren (Beschluss vom 22.05.2019) · dvr.de · u. a.: „dooring-Unfällen“
  4. Stadt Köln: Rücksicht mit Rückblick (Kampagne gegen Dooring-Unfälle) · stadt-koeln.de · u. a.: „fast 120“
  5. § 14 StVO – Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“
  6. § 254 BGB – Mitverschulden · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Mitverschulden“
  7. § 253 BGB – Immaterieller Schaden · gesetze-im-internet.de · u. a.: „billige Entschädigung in Geld“
  8. § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Schadensersatz“
  9. § 115 VVG – Direktanspruch · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Direktanspruch“
  10. Kfz Gutachter Köln – Ingenieurbüro Hunger GmbH (Anbieterseite) · gutachter-hunger.de · u. a.: „Ingenieurbüro Hunger“
Nina Kraus
Nina Kraus

Nina Kraus ist Wirtschaftsjournalistin und schreibt über Geld, Arbeit und Verbraucherrecht. Nach Stationen bei einem Verbrauchermagazin und einer Tageszeitung erklärt sie bei RatgeberHeute, was Fristen, Grenzwerte und Paragraphen im Alltag konkret bedeuten. Ihr Anspruch: Wer einen Beitrag gelesen hat, weiß danach, was als Nächstes zu tun ist. Sie ist keine Rechtsanwältin und erteilt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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