Minijob-Grenze 2026: Diese Verdienstgrenze gilt jetzt

Junge Aushilfe an der Kasse einer hellen Bäckerei als Beispiel für einen Minijob

Die Minijob-Grenze steigt 2026 spürbar: Wer geringfügig beschäftigt ist, darf ab Januar mehr verdienen, ohne den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status zu verlieren. Grund ist die Kopplung der Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn. Wir erklären, wie hoch die Grenze jetzt liegt, was beim Überschreiten passiert und welche Regeln für Steuern, Rente und mehrere Jobs gelten.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Seit 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob bei 603 Euro. Über das Jahr gerechnet ergibt das eine Grenze von 7.236 Euro. Damit steigt der Betrag gegenüber 2025 (556 Euro) deutlich an. Entscheidend ist der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst – einzelne Schwankungen sind zulässig, solange der Jahreswert eingehalten wird.

JahrMonatsgrenzeJahresgrenzeMindestlohn/Std.
2024538 Euro6.456 Euro12,41 Euro
2025556 Euro6.672 Euro12,82 Euro
2026603 Euro7.236 Euro13,90 Euro

Warum die Grenze jetzt steigt: Kopplung an den Mindestlohn

Früher war die Minijob-Grenze ein starrer Betrag, der nur selten angepasst wurde. Seit Oktober 2022 ist sie dynamisch: Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und wird nach einer festen Formel berechnet. Zugrunde liegt die Annahme einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn.

  • Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
  • 2026: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro → aufgerundet 603 Euro
  • Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze

Weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro angehoben wurde, klettert die Verdienstgrenze entsprechend mit. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen – die Minijob-Grenze dürfte dann erneut nachziehen.

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Ein einmaliges, unvorhersehbares Überschreiten ist unproblematisch: Bis zu zwei Kalendermonate im Jahr darf der Verdienst höher ausfallen – etwa durch eine Krankheitsvertretung –, ohne dass der Minijob-Status entfällt. Wird die Grenze dagegen regelmäßig und planbar überschritten, rutscht die Beschäftigung in den sogenannten Übergangsbereich.

Dieser Midijob beginnt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro im Monat. In diesem Bereich zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst gleitend ansteigen. Anders als beim Minijob sind Midijobber voll sozialversichert – mit entsprechenden Ansprüchen etwa in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Steuern und Sozialversicherung beim Minijob

Der große Vorteil des Minijobs liegt in der einfachen Abwicklung. Für Beschäftigte bleibt in der Regel der volle Verdienst übrig, weil der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben trägt.

  • Steuer: meist über die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent, die üblicherweise der Arbeitgeber übernimmt – eine eigene Steuererklärung für den Minijob ist dann nicht nötig
  • Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen
  • Kranken- und Arbeitslosenversicherung: hier zahlen Minijobber keine eigenen Beiträge, erwerben daraus aber auch keine eigenständigen Ansprüche

Wer die Rentenversicherungspflicht bestehen lässt, sammelt vollwertige Beitragszeiten und zahlt dafür nur einen kleinen Eigenanteil. Ob sich das lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. Weitere Ideen, wie sich der Nebenverdienst sinnvoll einsetzen lässt, liefert unser Beitrag Geld sparen im Alltag.

Minijob, kurzfristige Beschäftigung und mehrere Jobs

Neben dem klassischen Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt und kennt keine Verdienstgrenze – dafür darf sie nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Gerade als Ferien- oder Saisonjob ist diese Variante beliebt; die Unterschiede erklären wir im Ratgeber Ferienjob: Regeln und Verdienstgrenzen.

Wer mehrere Minijobs parallel ausübt, muss aufpassen: Die Verdienste werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die 603-Euro-Grenze, gelten die Jobs zusammen nicht mehr als Minijob. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt dagegen in der Regel abgabengünstig – ein zweiter Minijob würde jedoch mit dem Hauptjob verrechnet.

Besonders wichtig für Schüler, Studierende und Rentner

Zum Ausbildungs- und Semesterstart im Herbst nimmt die Nachfrage nach Minijobs traditionell zu. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende ist der Minijob attraktiv, weil der Verdienst brutto wie netto ausgezahlt wird. Beim Kindergeld spielt der Minijob-Verdienst in der Erstausbildung keine Rolle; bei einer Zweitausbildung können zusätzliche Regeln greifen. Rentnerinnen und Rentner dürfen unbegrenzt zum Minijob hinzuverdienen – die Regelaltersrente wird dadurch nicht gekürzt. Wer eine gute Verhandlungsposition beim Stundenlohn nutzen möchte, findet Anregungen in unseren Tipps zur Gehaltsverhandlung.

Häufige Fragen zur Minijob-Grenze

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Bis zu 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Entscheidend ist der regelmäßige Durchschnitt – einzelne höhere Monate sind zulässig, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.

Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?

Ein unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Monaten pro Jahr ist erlaubt. Wer dauerhaft mehr verdient, landet im Midijob-Bereich (603,01 bis 2.000 Euro) und zahlt dort reduzierte, gleitend steigende Sozialabgaben.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Wird der Minijob über die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent abgerechnet, muss er in der Regel nicht in der persönlichen Steuererklärung auftauchen. Im Zweifel gibt der Arbeitgeber Auskunft, wie abgerechnet wird.

Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 Euro, gelten die Jobs zusammen nicht mehr als Minijob und werden sozialversicherungspflichtig.

Steigt die Minijob-Grenze auch 2027 weiter?

Da die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, führt jede Mindestlohnerhöhung zu einer höheren Verdienstgrenze. Für 2027 ist eine weitere Anhebung des Mindestlohns geplant, sodass auch die Minijob-Grenze voraussichtlich erneut steigt.

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