Ferienjob 2026: Regeln, Verdienstgrenzen und die besten Jobs

Junge Aushilfe arbeitet waehrend eines Ferienjobs hinter der Theke eines Cafes

Die Sommerferien sind Hochsaison für den Ferienjob: Schülerinnen, Schüler und Studierende bessern ihr Taschengeld auf, sammeln erste Berufserfahrung und lernen den Arbeitsalltag kennen. Doch wer wie lange arbeiten darf, wie viel steuerfrei bleibt und welche Regeln für Minderjährige gelten, ist vielen unklar. Dieser Ratgeber gibt einen kompakten Überblick für 2026.

Ab welchem Alter ist ein Ferienjob erlaubt?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt genau, wer ab wann und wie lange arbeiten darf. Maßgeblich ist dabei das Alter – und ob die Schulpflicht noch besteht. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Grenzen zusammen:

AlterWas erlaubt istZeitliche Grenzen
unter 13 Jahrengrundsätzlich keine Beschäftigung
13 bis 14 Jahreleichte, geeignete Tätigkeiten mit Zustimmung der Elternmax. 2 Std./Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr
15 bis 17 Jahre (noch schulpflichtig)Ferienjob während der Schulferienmax. 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage im Kalenderjahr
15 bis 17 Jahre (allgemein)Beschäftigung als Jugendlichemax. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche, 5-Tage-Woche
ab 18 Jahrenvoll geschäftsfähig, normales ArbeitsrechtRegeln des Arbeitszeitgesetzes
Überblick nach Jugendarbeitsschutzgesetz; im Detail gelten weitere Schutzvorschriften.

Für Jugendliche gelten zusätzlich klare Schutzregeln: keine Nachtarbeit (grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr), feste Ruhepausen und keine gefährlichen oder überschweren Arbeiten. Diese Vorgaben lassen sich nicht per Vertrag „wegvereinbaren“.

Wie viel darf man im Ferienjob verdienen?

Beim Verdienst kommt es weniger auf eine feste Obergrenze an als auf die Frage, ob Steuern und Sozialabgaben anfallen. Zwei Punkte sind entscheidend:

  • Mindestlohn: Volljährige haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er nicht zwingend – in der Praxis zahlen viele Betriebe dennoch faire Stundensätze.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Ein klassischer Ferienjob gilt oft als kurzfristige Beschäftigung. Wird er auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet, bleibt er in der Regel sozialversicherungsfrei – es fallen also keine Beiträge für Renten- oder Krankenversicherung an.

Lohnsteuer kann der Arbeitgeber zunächst einbehalten. Wer im Jahr insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt, kann sie sich über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurückholen. Ein Ferienjob gefährdet auch das Kindergeld nicht, solange sich das Kind in der ersten Ausbildung befindet. Wer den Verdienst clever einsetzt, findet in unserem Ratgeber Geld sparen im Alltag passende Anregungen.

Die beliebtesten Ferienjobs

Nicht jeder Job passt zu jedem Alter und Zeitplan. Diese Bereiche suchen im Sommer besonders häufig Aushilfen:

  • Gastronomie & Eventservice: Bedienen, Spülen, Auf- und Abbau – flexibel, aber oft mit Abend- und Wochenendarbeit (Altersgrenzen beachten).
  • Einzelhandel & Lager: Regale einräumen, Kommissionieren, Kasse – verlässliche Schichten in den Ferien.
  • Büro & Aushilfe: Ablage, Dateneingabe, einfache Sachbearbeitung – gut für einen Einblick ins Berufsleben.
  • Nachhilfe & Betreuung: Ideal für Studierende und ältere Schüler mit guten Noten.
  • Ernte- und Saisonarbeit: Körperlich fordernd, dafür oft gut bezahlt und ohne Vorkenntnisse.

Wer draußen oder in aufgeheizten Räumen arbeitet, sollte auf ausreichend Pausen und Flüssigkeit achten. Welche Rechte bei großer Hitze gelten, erklärt unser Beitrag Arbeiten bei Hitze.

Worauf man vor dem ersten Arbeitstag achten sollte

  • Schriftlichen Arbeitsvertrag mit Stundenlohn, Dauer und Arbeitszeiten geben lassen.
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis der Eltern und ggf. Bescheinigung der Schule klären.
  • Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung bereithalten.
  • Auf Unfallversicherung über den Betrieb achten – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Häufige Fragen zum Ferienjob

Wie lange dürfen Schüler in den Ferien arbeiten?

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen während der Schulferien höchstens vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten – maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche.

Muss ich für einen Ferienjob Steuern zahlen?

Der Arbeitgeber kann Lohnsteuer einbehalten. Bleibt der Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag, lässt sich die gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr in der Regel vollständig zurückholen. Das ist keine Steuerberatung – im Zweifel hilft das Finanzamt weiter.

Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?

Ist der Ferienjob von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet, gilt er meist als kurzfristige Beschäftigung und bleibt sozialversicherungsfrei. Dann werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung fällig.

Verliere ich durch einen Ferienjob das Kindergeld?

Nein. Solange sich das Kind in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befindet, spielt die Höhe des Verdienstes für das Kindergeld keine Rolle. Erst nach abgeschlossener Erstausbildung können weitere Regeln greifen.

Ab welchem Alter darf man einen Ferienjob annehmen?

Ab 13 Jahren sind mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten erlaubt. Richtige Ferienjobs im üblichen Sinn sind ab 15 Jahren möglich – dann jedoch mit den Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

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