Die „Rente mit 63“ heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte und erlaubt den abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Versicherungsjahren. Das Zugangsalter liegt 2026 je nach Geburtsjahrgang zwischen 64 Jahren und 6 Monaten und 65 Jahren – nicht mehr bei 63.
Die Rente mit 63 umfasst zwei Altersrenten. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Versicherungsjahre; ihr Zugangsalter steigt pro Jahrgang um zwei Monate und erreicht ab Jahrgang 1964 die Grenze von 65 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte startet mit 35 Beitragsjahren bereits ab 63, kostet aber 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenem Monat, höchstens 14,4 Prozent. Seit Juni 2026 diskutiert die Politik die Abschaffung – für rentennahe Jahrgänge gilt Vertrauensschutz. (Stand August 2026)
Was bedeutet „Rente mit 63“ eigentlich genau?
Die „Rente mit 63“ bezeichnet zwei verschiedene Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Beitragsjahre und bleibt abschlagsfrei. Die Altersrente für langjährig Versicherte genügt sich mit 35 Jahren, kostet aber dauerhafte Abschläge.
Der Begriff stammt aus dem Jahr 2014. Die Deutsche Rentenversicherung führte im Juli 2014 die abschlagsfreie Frührente für Versicherte mit 45 Beitragsjahren ein. Jahrgänge vor 1953 gingen damals tatsächlich mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand – daher der Name.
Seit 2016 steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Der Name „Rente mit 63“ beschreibt die Realität nicht mehr: Jahrgang 1964 erreicht die abschlagsfreie Grenze erst mit 65 Jahren, also zwei Jahre später als der Begriff verspricht.
Eine Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die für eine Rentenart erfüllt sein muss. Zwei Wartezeiten sind entscheidend: 45 Jahre für die abschlagsfreie Variante und 35 Jahre für die vorgezogene Rente mit Abschlägen. Beide Renten tragen im Alltag den Spitznamen „Rente mit 63“, obwohl sie unterschiedliche Bedingungen und Kosten haben.
Wer kann 2026 abschlagsfrei mit 45 Jahren in Rente gehen?
Abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren gehen 2026 vor allem die Jahrgänge 1961 und 1962. Jahrgang 1961 erreicht die Altersgrenze mit 64 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten. Die Grenze steigt pro Jahrgang um zwei Monate.
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreies Alter (45 Jahre) |
|---|---|
| 1958 | 64 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
| 1964 und später | 65 Jahre |
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet die Altersgrenze auf den Monat genau. Wer im Dezember 1961 geboren ist, erreicht die 64 Jahre und 6 Monate erst Mitte 2026 und kann erst dann abschlagsfrei starten. Der genaue Geburtsmonat entscheidet also über den frühestmöglichen Termin.
Die abschlagsfreie Rente beginnt immer zum Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Ein am 15. Juni 1961 Geborener erreicht die Grenze von 64 Jahren und 6 Monaten am 15. Dezember 2025 und bezieht die volle Rente ab 1. Januar 2026. Wer den Antrag zu spät stellt, verschenkt keine Rente, verzögert aber die erste Zahlung: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt rückwirkend nur bis zu drei Kalendermonate.
Welche Zeiten zählen zu den 45 Versicherungsjahren?
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Arbeit, Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr, Pflegezeiten und Zeiten mit Arbeitslosengeld I. Bürgergeld, Schul- und Studienzeiten sowie Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren zählen nicht mit.
Fünf Zeitarten rechnet die Deutsche Rentenversicherung auf die 45 Jahre an: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Pflegezeiten für Angehörige, Wehr- und Zivildienstzeiten sowie Zeiten mit Arbeitslosengeld I außerhalb einer Sperrzeit. Diese Zeiten summieren sich zur Wartezeit.
Vier Zeitarten bleiben außen vor: Zeiten mit Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), reine Schul- und Studienzeiten, freiwillige Beiträge in bestimmten Konstellationen und Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Genau diese letzte Regel bringt viele Versicherte um Monate.
Eine Ausnahme gilt beim Arbeitslosengeld I: Es zählt auch in den letzten zwei Jahren mit, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstand. Diese Ausnahme schützt Beschäftigte, die kurz vor der Rente unverschuldet ihren Job verlieren.
Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente ab 63?
Der vorzeitige Rentenbeginn mit 35 Versicherungsjahren kostet 0,3 Prozent Abschlag pro Monat, den die Rente früher startet – und das lebenslang. Wer als Jahrgang 1964 mit 63 statt mit 67 in Rente geht, verliert 14,4 Prozent, den maximal möglichen Abschlag.
| Jahrgang | Frühestens ab | Regelaltersgrenze | Abschlag bei Start mit 63 |
|---|---|---|---|
| 1959 | 63 Jahre | 66 J. 2 M. | 11,4 % |
| 1960 | 63 Jahre | 66 J. 4 M. | 12,0 % |
| 1961 | 63 Jahre | 66 J. 6 M. | 12,6 % |
| 1962 | 63 Jahre | 66 J. 8 M. | 13,2 % |
| 1963 | 63 Jahre | 66 J. 10 M. | 13,8 % |
| 1964 und später | 63 Jahre | 67 Jahre | 14,4 % |
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro kostet ein Abschlag von 14,4 Prozent rund 216 Euro pro Monat. Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich der Verlust auf mehr als 51.000 Euro. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen und verschwindet auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht.
Wird die Rente mit 63 2026 abgeschafft?
Die Politik diskutiert seit Juni 2026 die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63. Konkrete Gesetzesänderungen bestehen Stand August 2026 nicht. Die Reformvorschläge zielen auf den Zeitraum nach 2031; für rentennahe Jahrgänge ist Vertrauensschutz vorgesehen.
Eine Rentenkommission legte im Juni 2026 insgesamt 33 Reformempfehlungen vor. Die Bertelsmann-Stiftung berechnete, dass eine Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang sparen und rund 125.000 Arbeitskräfte im Arbeitsmarkt halten würde. Diese Zahlen treiben die politische Debatte an.
Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnen vor einer faktischen Rentenkürzung. Die Bundesregierung bestätigte am 14. August 2026, dass die Jahrgänge 1949 bis 1963 weiterhin vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen können. Bis ein neues Gesetz gilt, bleiben die heutigen Altersgrenzen bestehen.
Die genannten Altersgrenzen und Abschläge geben den Stand August 2026 wieder. Die Reformdebatte kann die Regeln ändern. Wer einen Rentenbeginn plant, sollte eine kostenlose Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einholen (Servicetelefon 0800 1000 4800) und den individuellen Versicherungsverlauf prüfen lassen. Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Rentenberatung.
Lohnt sich der frühere Renteneintritt?
Der frühere Renteneintritt lohnt sich individuell. Die abschlagsfreie Variante mit 45 Jahren bringt die volle Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Die Abschlags-Variante mit 35 Jahren kostet dauerhaft bis zu 14,4 Prozent, verschafft aber früher freie Zeit und Planungssicherheit.
Zwei Faktoren entscheiden über die Rechnung. Der erste Faktor ist die Bezugsdauer: Wer früher startet, bezieht die Rente länger und gleicht Abschläge über die Zeit teilweise aus. Der zweite Faktor ist die Steuer: Der Besteuerungsanteil für den Renteneintritt 2026 beträgt 84 Prozent – dieser Anteil der Rente unterliegt der Einkommensteuer.
Ein Hinzuverdienst ist ohne Grenze möglich. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Frührentner dürfen unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer die Rente mit einem Minijob aufstockt, findet die aktuellen Regeln unter Minijob-Grenze 2026.
Der Zeitpunkt des Ausstiegs betrifft auch das letzte Arbeitsjahr. Wer den früheren Ruhestand plant, rechnet Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld 2026 ein, die im letzten Beschäftigungsjahr noch anfallen, und prüft die Krankenversicherung der Rentner, die den Beitrag im Ruhestand bestimmt.
💬 Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, geht mit 63 ohne Abzüge. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen etwas anderes. Für keinen Jahrgang ab 1958 stimmt die 63 noch – ein 1964 Geborener erreicht die abschlagsfreie Grenze erst mit 65, zwei volle Jahre später als der Name verspricht. Wer trotzdem exakt mit 63 gehen will, landet fast immer in der 35-Jahre-Variante und zahlt 14,4 Prozent Abschlag, lebenslang. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht „mit 63 oder nicht“, sondern: Reichen 45 anrechenbare Jahre? Genau hier scheitern viele an nicht gezählten Bürgergeld- oder Studienzeiten – ein Blick in den Versicherungsverlauf klärt das Jahre vor dem Antrag.
- 45 Versicherungsjahre bringen die abschlagsfreie Rente, aber erst mit 64 bis 65 Jahren je nach Jahrgang
- 35 Versicherungsjahre erlauben den Start ab 63, kosten aber 0,3 % Abschlag pro Monat, maximal 14,4 %
- Jahrgang 1964 und später erreicht die abschlagsfreie Grenze mit 65 Jahren
- Bürgergeld, Schul- und Studienzeiten zählen nicht zu den 45 Jahren
- Seit 2023 gilt keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten
- Stand August 2026: keine beschlossene Abschaffung, aber laufende Reformdebatte
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Diese fünf Fragen tauchen bei der Rente mit 63 regelmäßig auf. Sie ergänzen die Hauptkapitel um Detailaspekte rund um Antrag, Hinzuverdienst und Reform.
Kann ich mit 63 und 45 Arbeitsjahren ohne Abzüge in Rente gehen?
Nein, das gilt nur für Jahrgänge vor 1953. Wer 2026 mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei geht, erreicht die Grenze je nach Jahrgang mit 64 bis 65 Jahren. Ein Start mit genau 63 ist nur über die 35-Jahre-Rente mit dauerhaften Abschlägen möglich.
Zählt Bürgergeld zur Wartezeit von 45 Jahren?
Nein. Zeiten mit Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II, zählen nicht zur Wartezeit von 45 Jahren. Angerechnet wird nur Arbeitslosengeld I – und dieses nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Darf ich neben der Rente mit 63 arbeiten?
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten. Frührentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Auf den Verdienst fallen weiterhin Steuern und Sozialabgaben an.
Wie beantrage ich die Rente mit 63?
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Nötig sind der Versicherungsverlauf, der Personalausweis und die Rentenversicherungsnummer. Die kostenlose Rentenauskunft klärt vorab die erfüllte Wartezeit.
Was passiert mit meiner Rente, wenn die Rente mit 63 abgeschafft wird?
Wer bereits in Rente ist oder kurz vor dem Rentenbeginn steht, genießt Vertrauensschutz. Die Reformvorschläge von 2026 zielen auf den Zeitraum nach 2031. Eine beschlossene Abschaffung gibt es Stand August 2026 nicht.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen belegen die Altersgrenzen, Abschläge und den Stand der Reformdebatte. Vorrang haben Behörden, Sozialverbände und etablierte Fachredaktionen.
- Rente mit 63 – die Fakten · bundesregierung.de · Offizielle Übersicht zu Voraussetzungen und Altersgrenzen der abschlagsfreien Frührente, Stand 14. August 2026.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte · deutsche-rentenversicherung.de · Rechtsgrundlage und Details zur Wartezeit von 45 Jahren.
- Was wird aus der abschlagsfreien Frührente? · tagesschau.de · Aktueller Stand der Reformdebatte im August 2026.
- Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte · bertelsmann-stiftung.de · Berechnung der Einsparungen von 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang und der Arbeitsmarkteffekte.
- Rente mit 63 – abschlagsfrei in Rente gehen · vermoegenszentrum.de · Tabellen der Altersgrenzen und Abschläge nach Geburtsjahrgang.
- Bleibt die Rente mit 63 doch? · sovd.de · Einordnung der aktuellen Altersgrenzen für die Jahrgänge ab 1961.



