Winterreifenpflicht Österreich: Regeln, Profiltiefe und Strafen 2026/27

Die Winterreifenpflicht in Österreich ist keine Pflicht für den ganzen Winter, sondern eine situative Regel: Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren. Wer in den Weihnachtsferien zum Skiurlaub nach Österreich aufbricht, sollte außerdem die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern kennen – in Deutschland verlangt das Gesetz nur 1,6 Millimeter.

Kurz zusammengefasst

In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen. Als Winterreifen zählen Reifen mit „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder Schneeflockenzeichen; sie brauchen mindestens 4 mm Profil (Radialreifen). Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern sind nur bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke eine Alternative. Das österreichische Verkehrsministerium nennt 35 Euro Strafe, bei Gefährdung anderer bis zu 5.000 Euro; der ÖAMTC spricht von rund 100 Euro und theoretisch bis zu 10.000 Euro. Für Autos aus Deutschland gilt zusätzlich: Daheim verlangt die StVZO das Alpine-Symbol.

Was regelt die Winterreifenpflicht in Österreich genau?

Laut dem offiziellen Amtshelfer oesterreich.gv.at dürfen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen „während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.“ Entscheidend ist der Zusatz: Die Pflicht gilt „nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird.“ Der ADAC bringt es auf den Punkt: „Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten.“

Unterschätzt wird oft der Übergang: Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) weist darauf hin, „dass einfache Straßennässe bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis werden kann und dann die Winterreifenpflicht gilt.“ Die Pflicht kann also unterwegs einsetzen, auch wenn die Fahrt auf trockener Straße begonnen hat.

Strengere Regeln für Lkw über 3,5 t und Busse

Für schwere Lkw gilt die Pflicht vom 1. November bis 15. April, für Omnibusse bis 15. März – und zwar „immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht“ (oesterreich.gv.at). Winterreifen müssen dort zumindest auf einer Antriebsachse montiert sein. Zusätzlich müssen Lkw über 3,5 Tonnen und Busse vom 1. November bis 15. April Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das österreichische Kraftfahrgesetz (KFG), die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) sowie StVO und StVZO in Deutschland. Strafhöhen hängen vom Einzelfall ab; die Quellen nennen teils unterschiedliche Beträge. Stand: Oktober 2026.

Was zählt als Winterreifen – und wie viel Profil ist Pflicht?

Ein Reifen gilt in Österreich nur dann als Winterreifen, „wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.“ Ganzjahresreifen zählen nur mit dieser Kennzeichnung.

Beim Profil ist Österreich deutlich strenger als Deutschland: Winterreifen von Pkw und Lkw bis 3,5 t „müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen“ (oesterreich.gv.at – Mindestprofiltiefe). Das gilt auch für Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen. Winterreifen unter dieser Grenze, aber über 1,6 mm, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden – bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen erfüllen sie die Pflicht dann nicht mehr.

Achtung bei älteren M+S-Reifen aus Deutschland

In Deutschland reicht „M+S“ allein nicht: § 36 Abs. 4 StVZO verlangt für Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen das „Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)“. Laut ÖAMTC ist das Schneeflockensymbol auf Winterreifen „in Europa bereits seit 2018 vorgeschrieben“. Ein alter Reifen nur mit M+S-Aufschrift könnte in Österreich noch als Winterreifen gelten – spätestens auf der Rückfahrt durch Deutschland erfüllt er bei Schnee aber nicht § 2 Abs. 3a StVO.

Schneeketten: Alternative und Pflicht

Schneeketten können Winterreifen ersetzen – aber nur unter einer engen Bedingung. Für Pkw bis 3,5 t ist es zulässig, „Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist“ (oesterreich.gv.at). Auf nasser oder nur stellenweise vereister Fahrbahn bleibt es bei der Winterreifenpflicht.

Unabhängig davon gibt es eine echte Kettenpflicht: Laut ADAC besteht sie „grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.“ Die Ketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen; bei Allradfahrzeugen auf mindestens zwei Antriebsräder. Der ADAC Nordbaden nennt für diese Abschnitte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und rät, „im Winter nicht ohne Schneeketten im Gepäck nach Österreich zu fahren.“ Passende Ketten gehören deshalb auf jede Packliste für den Urlaub.

Expert Insight

Neben dem Symbol an der Reifenflanke zählt in Österreich vor allem das Profil: Ein Winterreifen kann unter die österreichische 4-mm-Grenze fallen und in Deutschland trotzdem noch zulässig sein, weil dort die allgemeine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm gilt. Messen Sie deshalb vor der Abfahrt an mehreren Stellen jedes Reifens nach. Und weil Sommerreifen-Fahrer nach einem Unfall laut BMIMI beweisen müssen, dass er auch mit Winterausrüstung passiert wäre, ist korrekte Bereifung zugleich Ihre beste Absicherung.

Österreich und Deutschland im Vergleich

Wer aus Deutschland anreist, muss auf der Fahrt beide Regelwerke erfüllen. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick (Pkw bis 3,5 t):

RegelÖsterreichDeutschland
Zeitraum1. November bis 15. April (situativ)keine generelle Pflicht, nur bei Glätte
Auslöserwinterliche Fahrbahnverhältnisse (Schneefahrbahn, Schneematsch, Eis)Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte
Kennzeichnung„M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder SchneeflockenzeichenAlpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
Mindestprofil4 mm (Radial), 5 mm (Diagonal)1,6 mm (allgemeine Mindestprofiltiefe)
Strafe Grundfall35 € (BMIMI) bzw. rund 100 € (ÖAMTC)60 €
Strafe mit Gefährdung/Behinderungbis 5.000 € (BMIMI) bzw. theoretisch bis 10.000 € (ÖAMTC)80 € (mit Behinderung)

Quellen: oesterreich.gv.at, BMIMI, ÖAMTC; § 2 Abs. 3a StVO, § 36 StVZO, Bußgeldkatalog Nr. 5a/5a.1. Rechenbeispiel Profil: Ein Winterreifen mit 3 mm Restprofil liegt 1,4 mm über der deutschen Mindestgrenze (3 − 1,6), aber 1 mm unter dem österreichischen Winterreifen-Minimum (4 − 3).

Strafen, Unfall, Versicherung: Was bei Verstößen droht

Bei den Strafen weichen die Angaben voneinander ab. Das BMIMI schreibt: Wer bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen oder Schneeketten fährt, für den „ist eine Geldstrafe von 35 Euro vorgesehen. Sollten andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet werden, drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.“ Der ÖAMTC nennt „eine Strafe von rund 100 Euro“ und bei Gefährdung „theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro“. Wer sich hartnäckig weigert, kann laut ÖAMTC „von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.“

Teurer als jede Strafe kann ein Unfall werden. Das BMIMI beschreibt eine „umgekehrte Beweispflicht“: Wer mit Sommerreifen unterwegs war, muss beweisen, „dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre“ – sonst trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden. Der ÖAMTC ergänzt, die Haftpflichtversicherung zahle dem Geschädigten zwar, könne sich aber unter Umständen beim Unfallverursacher regressieren (bis 11.000 Euro).

Checkliste vor der Abfahrt

  • Reifenflanke prüfen: Alpine-Symbol vorhanden? Dann passt es für Deutschland und Österreich.
  • Profil messen: mindestens 4 mm an allen vier Reifen (Radialreifen).
  • Schneeketten einpacken: passend zur Reifengröße – und die Montage vorher einmal üben.
  • Wetter und Pässe checken: Nässe plus Frost kann unterwegs zur Pflicht führen.
  • Reise vorbereiten: Tipps für Ziele und Unterkünfte im Skiurlaub in Österreich, dazu die Reiseapotheke-Checkliste.
Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet, wer in Deutschland mit legalen Winterreifen fährt, sei in Österreich automatisch auf der sicheren Seite. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Knackpunkt das Profil ist: Ein Winterreifen mit 3 mm ist daheim zulässig, in Österreich zählt er bei Schnee nicht mehr als Winterreifen. Umgekehrt kann ein alter M+S-Reifen in Österreich durchgehen, in Deutschland aber nicht. Ich rate deshalb zu Reifen mit Alpine-Symbol und mindestens 4 mm Profil – plus Schneeketten im Kofferraum. Damit erfüllen Sie die Bereifungsvorgaben beider Länder.

Das Wichtigste in Kürze
  • Österreich: situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April für Pkw und Lkw bis 3,5 t.
  • Winterreifen = „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder Schneeflockenzeichen; in Deutschland ist das Alpine-Symbol Pflicht.
  • Mindestprofil in Österreich: 4 mm (Radial) bzw. 5 mm (Diagonal) – Deutschland: 1,6 mm.
  • Schneeketten ersetzen Winterreifen nur bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke; blaues Kettenschild = Kettenpflicht.
  • Strafen: 35 € bis 5.000 € laut BMIMI, rund 100 € bis 10.000 € laut ÖAMTC; nach Unfällen droht Teilverschulden.

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht in Österreich

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Vom 1. November bis 15. April – für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen aber nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Eine generelle Pflicht für den ganzen Winter gibt es nicht.

Reichen M+S-Reifen in Österreich aus?

In Österreich ja: Als Winterreifen gelten Reifen mit „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ oder mit Schneeflockenzeichen. In Deutschland verlangt § 36 Abs. 4 StVZO dagegen das Alpine-Symbol – für die Fahrt durch Deutschland reicht ein reiner M+S-Reifen bei Schnee also nicht.

Wie viel Profil müssen Winterreifen in Österreich haben?

Mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen (Pkw und Lkw bis 3,5 t). Das gilt auch für Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen.

Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Das österreichische Verkehrsministerium nennt 35 Euro, bei Gefährdung anderer bis zu 5.000 Euro. Der ÖAMTC spricht von rund 100 Euro und theoretisch bis zu 10.000 Euro. In Deutschland kostet Fahren ohne passende Reifen bei Glätte 60 Euro, mit Behinderung 80 Euro.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).

  1. Winterreifenpflicht · oesterreich.gv.at · u. a.: „Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird“
  2. Mindestprofiltiefe von Reifen · oesterreich.gv.at · u. a.: „müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen“
  3. Winterreifen und Schneeketten · bmimi.gv.at · u. a.: „so ist eine Geldstrafe von 35 Euro vorgesehen“
  4. Winterreifenpflicht in Österreich · oeamtc.at · u. a.: „riskiert eine Strafe von rund 100 Euro“
  5. Österreich: Verkehrsregeln und Winterausrüstung · adac.de · u. a.: „Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten“
  6. Gut gerüstet für den Winterurlaub in Österreich (ADAC Nordbaden) · adac.de · u. a.: „maximal sind 50 km/h erlaubt“
  7. § 2 StVO – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge · gesetze-im-internet.de · u. a.: „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind“
  8. § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen · gesetze-im-internet.de · u. a.: „die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)“
  9. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Bereifung“