Grundfreibetrag 2026: So viel Einkommen bleibt steuerfrei

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (Stand August 2026, Quelle: BMF). Bis zu dieser Höhe bleibt das zu versteuernde Einkommen komplett steuerfrei. Gegenüber 2025 steigt der Betrag um 252 Euro und sichert das steuerfreie Existenzminimum.

📋 Kurz zusammengefasst

Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum steuerfrei. 2026 liegt er bei 12.348 Euro (Ledige) und 24.696 Euro (Verheiratete), 252 Euro über dem Wert von 2025. Er gilt automatisch für alle Steuerpflichtigen, wird in die Lohnsteuertabellen eingerechnet und ist in § 32a EStG geregelt. Erst Einkommen oberhalb des Freibetrags unterliegt der Einkommensteuer. Rentner und Selbstständige nutzen ihn über die Steuererklärung. Rechtsgrundlage und Höhe stammen aus dem Bundesfinanzministerium.

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, weil er das Existenzminimum absichert. 2026 beträgt er 12.348 Euro pro Person. Erst das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird mit Einkommensteuer belastet. Der Freibetrag ist in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) verankert.

Das Existenzminimum ist der Betrag, den ein Mensch zum Leben zwingend benötigt – für Wohnen, Ernährung und Grundbedarf. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Staat, dieses Minimum steuerfrei zu stellen. Der Grundfreibetrag setzt diese Vorgabe im Steuerrecht um und wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst.

Die Höhe steigt seit Jahren kontinuierlich. 2024 lag der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro, 2025 bei 12.096 Euro, 2026 bei 12.348 Euro. Das Bundesfinanzministerium begründet die Anhebung 2026 mit der Sicherung des steuerfreien Existenzminimums und dem Ausgleich der Inflation (Stand August 2026, BMF-Monatsbericht Februar 2026).

Der Grundfreibetrag wirkt für jede Person einzeln. Ein Paar erhält den Freibetrag zweimal, ein Kind bringt keinen eigenen Grundfreibetrag ein, sondern wird über den separaten Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026 für Ledige und Verheiratete?

Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 Euro für Einzelveranlagung und bei 24.696 Euro für die Zusammenveranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Der Betrag für Verheiratete ist exakt das Doppelte des Einzelbetrags, weil jeder Partner seinen eigenen Freibetrag mitbringt.

JahrLedige (Einzelveranlagung)Verheiratete (Zusammenveranlagung)
202411.604 €23.208 €
202512.096 €24.192 €
202612.348 €24.696 €

Die Zusammenveranlagung lohnt sich besonders, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Verdient ein Partner wenig oder gar nichts, überträgt sich dessen ungenutzter Grundfreibetrag faktisch auf den anderen, weil das gemeinsame Einkommen erst ab 24.696 Euro besteuert wird. Zwei Beispiele zeigen die Wirkung: Ein Alleinverdiener-Paar mit 24.000 Euro Jahreseinkommen zahlt 2026 keine Einkommensteuer. Ein Single mit 24.000 Euro zahlt dagegen auf rund 11.652 Euro Steuern.

Wichtig ist die Bezugsgröße. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttolohn. Vom Brutto gehen zuerst Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen ab. Das tatsächlich steuerfreie Bruttoeinkommen liegt dadurch spürbar über 12.348 Euro.

💡 Expert Insight

Das steuerfreie Brutto liegt höher als der Grundfreibetrag. Ein Arbeitnehmer zieht 2026 zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale ab. In der Summe bleibt ein Bruttojahreslohn von rund 14.000 Euro für Ledige praktisch steuerfrei. Wer nur den nackten Grundfreibetrag betrachtet, unterschätzt die eigene steuerfreie Grenze deutlich. Für Minijobber ist die Grenze ohnehin höher, weil der Verdienst pauschal versteuert wird.

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf die Steuer aus?

Der Grundfreibetrag senkt die Steuerlast, indem die ersten 12.348 Euro des zu versteuernden Einkommens mit einem Steuersatz von null Prozent belegt werden. Erst der darüber liegende Teil wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert, der bei 14 Prozent Eingangssteuersatz beginnt.

Der Einkommensteuertarif 2026 kennt fünf Zonen. Die erste Zone bis 12.348 Euro bleibt steuerfrei. In der zweiten Zone steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent progressiv an. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 ab rund 68.480 Euro, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 Euro. Der Grundfreibetrag wirkt dabei für alle gleich – auch Spitzenverdiener zahlen auf die ersten 12.348 Euro keine Steuer.

Bei Angestellten berücksichtigt der Arbeitgeber den Grundfreibetrag automatisch. Er ist in die Lohnsteuertabellen eingerechnet, sodass bei niedrigen Gehältern gar keine Lohnsteuer einbehalten wird. Wer unterjährig zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, holt sich den Betrag über die Steuererklärung zurück. Das lohnt sich vor allem bei unterjährigem Jobwechsel oder Teilzeit.

Für wen gilt der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland – unabhängig von Alter, Beruf oder Familienstand. Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige, Studenten und Minijobber profitieren gleichermaßen, sobald sie steuerpflichtiges Einkommen erzielen.

  • Arbeitnehmer erhalten den Freibetrag automatisch über die Lohnsteuertabelle des Arbeitgebers.
  • Rentner nutzen ihn über die Steuererklärung; nur der steuerpflichtige Rentenanteil zählt zum Einkommen.
  • Selbstständige ziehen ihn im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Gewinn ab.
  • Studenten mit Nebenjob bleiben bis 12.348 Euro Jahreseinkommen steuerfrei.
  • Minijobber verdienen über die pauschal versteuerte Minijob-Grenze hinaus steuerfrei, weil der Minijob-Lohn nicht ins zu versteuernde Einkommen fällt.

Rentner sollten die Freigrenze genau prüfen. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich, weshalb immer mehr Ruheständler über den Grundfreibetrag rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer 2026 erstmals über 12.348 Euro steuerpflichtiges Einkommen kommt, wird erklärungspflichtig. Auch beim Weihnachtsgeld und anderen Einmalzahlungen zählt das gesamte Jahreseinkommen.

Welche weiteren Freibeträge gelten 2026?

Neben dem Grundfreibetrag gibt es 2026 mehrere weitere Freibeträge und Pauschbeträge, die das steuerpflichtige Einkommen senken. Die wichtigsten sind der Kinderfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Sparer-Pauschbetrag. Sie kombinieren sich mit dem Grundfreibetrag.

Freibetrag 2026HöheWofür
Grundfreibetrag (ledig)12.348 €Steuerfreies Existenzminimum
Kinderfreibetrag (je Kind)6.828 €Existenzminimum des Kindes
BEA-Freibetrag (je Kind)2.928 €Betreuung, Erziehung, Ausbildung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €Werbungskosten ohne Nachweis
Sparer-Pauschbetrag (ledig)1.000 €Kapitalerträge

Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 6.828 Euro je Kind (3.414 Euro je Elternteil), 2025 waren es 6.672 Euro. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld für die Familie vorteilhafter ist.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird ohne Nachweis abgezogen. Höhere Werbungskosten – etwa durch Pendeln oder ein Arbeitszimmer – lassen sich mit Belegen ansetzen. Wer die Regeln rund um Einkommen und Abgaben kennt, sollte auch die Minijob-Grenze 2026: Das ändert sich im Blick behalten, da sich Freibeträge und Verdienstgrenzen gegenseitig beeinflussen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Alle Beträge geben den Stand August 2026 wieder und beruhen auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Steuerrecht ändert sich laufend; Zahlen für Folgejahre stehen erst nach Gesetzesbeschluss fest. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bei individuellen Fragen zu Veranlagung, Rente oder Selbstständigkeit hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater weiter.

Muss ich für den Grundfreibetrag etwas tun?

Der Grundfreibetrag wird bei Arbeitnehmern automatisch berücksichtigt und erfordert keinen Antrag. Er steckt bereits in den Lohnsteuertabellen und im Lohnsteuerabzug. Rentner und Selbstständige machen ihn über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend.

Kein Formular, kein Antrag, keine Frist – für Angestellte läuft die Berücksichtigung im Hintergrund. Wer allerdings unterjährig arbeitslos war, den Job gewechselt hat oder in Teilzeit gearbeitet hat, verschenkt oft Geld. In diesen Fällen wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, die die Steuererklärung zurückholt. Die Abgabe lohnt sich hier fast immer.

Selbstständige und Rentner mit steuerpflichtigem Einkommen über 12.348 Euro sind zur Abgabe verpflichtet. Sie tragen ihre Einkünfte in die Anlage EÜR oder die Anlage R ein; das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag im Bescheid automatisch ab. Eine gesonderte Beantragung des Freibetrags gibt es nicht.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: Ein höherer Grundfreibetrag bedeutet automatisch mehr Netto. In der Praxis frisst die kalte Progression einen Teil des Vorteils wieder auf. Der Freibetrag steigt 2026 um 252 Euro oder 2,1 Prozent – die Preise sind im selben Zeitraum ähnlich stark gestiegen. Wer eine Gehaltserhöhung als Inflationsausgleich bekommt, rutscht mit dem Zusatzeinkommen in höhere Progressionszonen und zahlt darauf mehr Steuern. Die reale Entlastung ist deshalb kleiner, als die nackte Zahl vermuten lässt. Der eigentliche Hebel für Steuerzahler liegt selten im Grundfreibetrag selbst, sondern im konsequenten Ansatz von Werbungskosten und Sonderausgaben oberhalb der Pauschbeträge.

✓ Das Wichtigste in Kürze
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (ledig), 24.696 € (verheiratet)
  • Anstieg um 252 € gegenüber 12.096 € im Jahr 2025
  • Bezugsgröße ist das zu versteuernde Einkommen, nicht der Bruttolohn
  • Gilt automatisch für alle Steuerpflichtigen, § 32a EStG
  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € je Kind plus 2.928 € BEA-Freibetrag

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag 2026

Diese fünf Fragen tauchen zum Grundfreibetrag 2026 regelmäßig auf. Sie ergänzen die Hauptkapitel um konkrete Einzelfälle.

Gilt der Grundfreibetrag pro Person oder pro Haushalt?

Der Grundfreibetrag gilt pro Person. Jeder Steuerpflichtige hat 2026 Anspruch auf 12.348 Euro. Ein zusammen veranlagtes Ehepaar erhält den Freibetrag zweimal, also 24.696 Euro. Kinder werden nicht über den Grundfreibetrag, sondern über den Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Zählt der Minijob zum Grundfreibetrag?

Ein pauschal versteuerter Minijob zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen und verbraucht den Grundfreibetrag nicht. Wird der Minijob dagegen individuell nach Lohnsteuerklasse abgerechnet, fließt der Verdienst ins Einkommen ein und wird auf den Grundfreibetrag angerechnet.

Müssen Rentner den Grundfreibetrag beantragen?

Rentner beantragen den Grundfreibetrag nicht gesondert. Das Finanzamt zieht ihn im Steuerbescheid automatisch ab. Wichtig ist nur die Steuererklärung, sobald das steuerpflichtige Einkommen 12.348 Euro übersteigt. Darunter fällt in der Regel keine Einkommensteuer an.

Wie viel Brutto bleibt 2026 steuerfrei?

Durch zusätzliche Pauschbeträge liegt das steuerfreie Bruttoeinkommen über dem Grundfreibetrag. Ein lediger Arbeitnehmer bleibt 2026 mit rund 14.000 Euro Bruttojahreslohn praktisch steuerfrei, weil Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgeaufwendungen zusätzlich abgezogen werden.

Steigt der Grundfreibetrag 2027 weiter?

Der Gesetzgeber passt den Grundfreibetrag regelmäßig an das Existenzminimum an. Eine weitere Anhebung für 2027 gilt als wahrscheinlich, steht aber erst nach dem Gesetzesbeschluss und dem nächsten Existenzminimumbericht fest. Konkrete Zahlen für 2027 liegen im August 2026 noch nicht verbindlich vor.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen belegen die genannten Beträge und Rechtsgrundlagen. Sie eignen sich zur Vertiefung der Steueränderungen 2026.

  • Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 · bundesfinanzministerium.de · BMF-Monatsbericht Februar 2026 mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der Begründung der Anhebung.
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 32a · gesetze-im-internet.de · Gesetzestext zum Einkommensteuertarif und zur Höhe des Grundfreibetrags.
  • Grundfreibetrag und Pauschbeträge · finanztip.de · Übersicht zu Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und weiteren Freibeträgen 2026.
  • Kinderfreibetrag 2025 / 2026 · kindergeld.org · Höhe des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags sowie Günstigerprüfung.
  • Grundfreibetrag: Erhöhung und Wirkung · lexware.de · Erklärung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug.