Die Lohnsteuerermäßigung trägt einen Freibetrag in Ihre Lohnsteuerdaten ein, sodass der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält. Sie erhalten dadurch monatlich mehr Netto, statt bis zur nächsten Steuererklärung auf die Erstattung zu warten. Den Antrag für das Jahr 2027 stellen Sie ab dem 1. Oktober 2026.
Die Lohnsteuerermäßigung verschafft mehr monatliches Netto, indem das Finanzamt absehbare Kosten als Freibetrag in die Lohnsteuerdaten einträgt. Den Antrag für 2027 stellen Sie ab dem 1. Oktober 2026, wahlweise mit zweijähriger Gültigkeit. Voraussetzung ist die Antragsgrenze: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen zusammen 600 Euro übersteigen — der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zählt dabei nicht mit. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss anschließend eine Steuererklärung abgeben.
Was ist die Lohnsteuerermäßigung?
Die Lohnsteuerermäßigung ist ein Antrag beim Finanzamt, der einen Freibetrag in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einträgt. Der Arbeitgeber liest diesen Freibetrag aus und behält jeden Monat weniger Lohnsteuer ein. Das Ergebnis ist ein höheres Nettogehalt.
Der Vorteil ist ein Liquiditätsvorteil, kein Steuergeschenk. Ohne Freibetrag zahlen Sie über das Jahr zu viel Lohnsteuer und holen sie sich mit der Steuererklärung als Erstattung zurück — oft erst 12 bis 18 Monate später. Mit Freibetrag bekommen Sie das Geld sofort, Monat für Monat.
Ein Beispiel zeigt die Wirkung: Wer 40 Kilometer zur Arbeit pendelt, kommt bei 220 Arbeitstagen mit der Entfernungspauschale auf rund 3.300 Euro Werbungskosten. Abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro bleibt ein Freibetrag von etwa 2.070 Euro — verteilt auf zwölf Monate spart das je nach Steuersatz 40 bis 70 Euro netto pro Monat.
Ab wann kann ich den Antrag für 2027 stellen?
Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2027 stellen Sie ab dem 1. Oktober 2026. Das Finanzamt trägt den Freibetrag dann zum 1. Januar 2027 ein. Für das laufende Jahr 2026 ist ein Antrag noch bis zum 30. November 2026 möglich.
Der Freibetrag gilt auf Wunsch zwei Jahre. Setzen Sie im Hauptvordruck den Haken bei der zweijährigen Gültigkeit, läuft der Eintrag ohne neuen Antrag durch 2027 und 2028. Ändern sich Ihre Kosten nach oben, können Sie den Freibetrag jederzeit anpassen lassen; sinken sie, sind Sie zur Meldung verpflichtet.
Wer im Vorjahr bereits einen Freibetrag hatte und dieselben Kosten erneut geltend macht, nutzt den vereinfachten Antrag. Er umfasst nur eine Seite und verzichtet auf die vollständigen Anlagen. Neue oder geänderte Kosten erfordern dagegen den Hauptvordruck mit den passenden Anlagen.
Welche Freibeträge kann ich eintragen lassen?
Eintragbar sind alle absehbaren Kosten, die die Steuerlast senken: Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten lassen sich anrechnen.
| Kostenart | Beispiele |
|---|---|
| Werbungskosten | Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung |
| Sonderausgaben | Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuung, Spenden, Kirchensteuer |
| Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Belastung |
| Pausch- und Sonderbeträge | Behinderten-Pauschbetrag, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienste |
Die Pendlerpauschale ist der häufigste Hebel. Sie beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro (Stand 2026). Bereits ab rund 15 Kilometern einfacher Strecke übersteigt sie bei 220 Arbeitstagen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und schafft damit Raum für einen Freibetrag.
Neu ab 2026: Gewerkschaftsbeiträge zählen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag und lassen sich separat als Werbungskosten ansetzen. Wer Beiträge zahlt und pendelt, kommt so schneller über die Antragsgrenze. Der Grundfreibetrag als steuerfreies Existenzminimum bleibt davon unberührt und wirkt unabhängig vom Freibetrag.
Der größte Denkfehler beim Freibetrag: Viele glauben, sie bekommen dadurch am Jahresende mehr heraus. Das Gegenteil stimmt. Ein eingetragener Freibetrag holt die Erstattung ins laufende Jahr vor — die Steuererklärung fällt dann kleiner aus oder es kommt sogar zu einer Nachzahlung. Unterm Strich zahlen Sie exakt dieselbe Steuer, haben das Geld aber zwölf Monate früher. Wer diszipliniert spart, gewinnt über ein Tagesgeldkonto die Zinsen auf die vorgezogene Liquidität.
Wie hoch muss die Antragsgrenze sein?
Die Antragsgrenze liegt bei 600 Euro. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen zusammen diese Grenze übersteigen, damit das Finanzamt einen Freibetrag einträgt. Maßgeblich ist nur der Teil der Werbungskosten, der über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt.
Zwei Kostengruppen umgehen die 600-Euro-Hürde. Der Behinderten-Pauschbetrag, Pauschbeträge für Hinterbliebene sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten werden ohne Antragsgrenze berücksichtigt. Diese Beträge zählen sofort, auch wenn die übrigen Kosten unter 600 Euro bleiben.
Ein Rechenbeispiel: 2.000 Euro Werbungskosten ergeben nach Abzug des Pauschbetrags 770 Euro anrechenbaren Betrag. Zusammen mit 300 Euro Spenden sind das 1.070 Euro — die Grenze ist überschritten, der volle Betrag wird zum Freibetrag. Ein Grundfreibetrag 2026 senkt die Steuerlast zusätzlich, ist aber bereits im Lohnsteuertarif enthalten. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhöhen dagegen die Jahressteuer und lassen sich nicht als Freibetrag eintragen.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft am schnellsten über ELSTER, das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Sie füllen den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ aus, ergänzen die passenden Anlagen und senden ihn elektronisch an Ihr Finanzamt. Ein Papierantrag ist ebenfalls möglich.
Die 4-Schritte-Antragstellung strukturiert das Vorgehen:
- Sammeln Sie Belege für alle absehbaren Kosten des Antragsjahres.
- Berechnen Sie die Summe und prüfen Sie die 600-Euro-Antragsgrenze.
- Erfassen Sie die Beträge im ELSTER-Hauptvordruck plus Anlagen.
- Übermitteln Sie den Antrag und kontrollieren Sie den Eintrag auf der Gehaltsabrechnung.
Das Finanzamt trägt den Freibetrag nach Prüfung in die ELStAM ein. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn ab dem Folgemonat automatisch. Kontrollieren Sie die erste Gehaltsabrechnung nach Eintragung: Dort erscheint der monatliche Freibetrag als Abzug von der Bemessungsgrundlage.
Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?
Ja, ein eingetragener Freibetrag löst in den meisten Fällen eine Pflicht zur Steuererklärung aus. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz muss das Finanzamt am Jahresende prüfen, ob die tatsächlichen Kosten dem eingetragenen Freibetrag entsprachen.
Eine Ausnahme gilt für reine Pauschbeträge. Wer ausschließlich den Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eintragen lässt und dessen Arbeitslohn unter der Veranlagungsgrenze liegt, bleibt von der Pflicht befreit. In allen anderen Konstellationen ist die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben.
Tragen Sie nur Kosten ein, die Sie sicher erwarten. Fallen die tatsächlichen Ausgaben niedriger aus als der Freibetrag, fordert das Finanzamt die zu viel gesparte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück — dann droht eine Nachzahlung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen prüft ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Ihre Angaben (Stand September 2026).
Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet: Ein Freibetrag bringt bares Geld. Präziser ist: Er bringt früheres Geld. Der wahre Nutzen liegt bei Menschen mit hohen, planbaren Kosten und knapper Haushaltskasse — Pendler mit langem Arbeitsweg, Familien mit doppelter Haushaltsführung, Alleinerziehende mit Betreuungskosten. Für sie sind 50 bis 70 Euro mehr pro Monat spürbar, während eine Einmal-Erstattung im Sommer schnell im Alltag verschwindet. Wer dagegen ohnehin gut wirtschaftet und die Erstattung anlegt, verschenkt mit dem Freibetrag nichts, gewinnt aber auch wenig. Die Entscheidung ist keine Steuerfrage, sondern eine Frage des eigenen Umgangs mit Liquidität.
- Antrag für 2027: ab 1. Oktober 2026 stellen, wahlweise mit zweijähriger Gültigkeit.
- Antragsgrenze: 600 Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
- Wirkung: mehr Netto pro Monat statt Erstattung im Folgejahr.
- Ohne Antragsgrenze zählen Behinderten-Pauschbetrag, Handwerker- und haushaltsnahe Kosten.
- Ein Freibetrag löst fast immer die Pflicht zur Steuererklärung aus (§ 46 EStG).
Häufige Fragen zur Lohnsteuerermäßigung
Diese vier Fragen klären Detail-Aspekte rund um Antrag, Fristen und Steuerklassen, die im Hauptteil nicht ausführlich behandelt sind.
Was kostet der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Der Antrag ist kostenlos. Über ELSTER oder auf Papier reichen Sie ihn ohne Gebühr beim Finanzamt ein. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater mit der Erstellung beauftragen.
Gilt der Freibetrag auch bei Steuerklasse 5?
Ja, ein Freibetrag lässt sich in den Steuerklassen 1 bis 5 eintragen. In Steuerklasse 5 ist die Lohnsteuer allerdings ohnehin hoch, sodass der Effekt je nach Konstellation kleiner ausfällt. Ehepaare prüfen zusätzlich das Faktorverfahren.
Was passiert, wenn ich den Freibetrag zu hoch angesetzt habe?
Das Finanzamt gleicht die Differenz mit der Steuererklärung aus. War der Freibetrag zu hoch, haben Sie über das Jahr zu wenig Lohnsteuer gezahlt und müssen nachzahlen. Deshalb sollten Sie nur sichere Kosten ansetzen.
Kann ich den Freibetrag mitten im Jahr ändern?
Ja, eine Anpassung ist bis zum 30. November des laufenden Jahres möglich. Steigen Ihre Kosten, beantragen Sie eine Erhöhung. Sinken sie dauerhaft, sind Sie verpflichtet, den Freibetrag herabsetzen zu lassen, um eine spätere Nachzahlung zu begrenzen.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen bilden die Grundlage dieses Beitrags. Vorrang haben Finanzverwaltung und Gesetzestext.
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung · elster.de · offizielles Formular und Ausfüllhilfe der Finanzverwaltung.
- Einkommensteuergesetz § 46 · gesetze-im-internet.de · Regelung zur Pflichtveranlagung bei eingetragenem Freibetrag.
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren · haufe.de · Fachbeitrag zu Fristen, Antragsgrenze und Zweijahresfreibetrag.
- Arbeitnehmerpauschbetrag und Entfernungspauschale · steuertipps.de · aktuelle Beträge und Berechnungsbeispiele.
- Entfernungspauschale 2026 · adac.de · Höhe der Pendlerpauschale und Rechenbeispiele.



