Wer mit einer ausländischen Fahrerlaubnis dauerhaft in Deutschland lebt, kommt früher oder später an einem Punkt nicht vorbei: Der ausländische Führerschein muss umgeschrieben werden. Ob der bisherige Führerschein einfach umgetauscht werden kann oder ob sogar eine neue Prüfung ansteht, hängt vor allem davon ab, in welchem Land er ausgestellt wurde.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Umschreibung abläuft, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. So gehen Sie gut vorbereitet zur Führerscheinstelle und vermeiden böse Überraschungen.
Was bedeutet „ausländischen Führerschein umschreiben“?
Unter dem Umschreiben eines Führerscheins versteht man den Umtausch einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in ein deutsches Führerscheindokument. Rechtlich gesehen wird dabei Ihre bestehende Fahrberechtigung anerkannt und in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis überführt. Der alte Führerschein wird in der Regel eingezogen und an das Ausstellungsland zurückgeschickt oder archiviert.
Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jeder ausländische Führerschein muss zwingend umgeschrieben werden – und nicht jeder darf einfach 1:1 umgetauscht werden. Entscheidend ist, ob der Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat oder aus einem sogenannten Drittstaat stammt.
Wer muss den Führerschein umschreiben lassen?
Grundsätzlich gilt: Sobald Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen – also mindestens 185 Tage im Jahr hier leben –, gelten für Ihre Fahrerlaubnis die deutschen Regeln. Wie streng diese sind, richtet sich nach dem Herkunftsland.
Führerscheine aus der EU oder dem EWR
Besitzen Sie einen gültigen Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, also zusätzlich Norwegen, Island und Liechtenstein), haben Sie es einfach: Dieser Führerschein bleibt in Deutschland uneingeschränkt gültig, bis das aufgedruckte Ablaufdatum erreicht ist. Eine Umschreibung ist nicht verpflichtend.
Sie können den Umtausch jedoch freiwillig vornehmen – etwa, weil ein alter Papierführerschein unpraktisch ist oder das Dokument abläuft. Eine erneute Fahrprüfung ist dabei nicht erforderlich.
Führerscheine aus Drittstaaten
Deutlich strenger sind die Regeln für Führerscheine aus Drittstaaten, also allen Ländern außerhalb von EU und EWR. Hier gilt: Ein solcher Führerschein berechtigt nach der Wohnsitznahme in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit zum Fahren. Danach ist die Umschreibung zwingend erforderlich – und je nach Land ist zusätzlich eine theoretische und/oder praktische Prüfung fällig.
Fristen: Wie lange ist ein ausländischer Führerschein gültig?
Die wichtigste Frist für Inhaber eines Drittstaaten-Führerscheins lautet: sechs Monate. So lange dürfen Sie nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis fahren. Nach Ablauf dieser sechs Monate ist die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig – wer dann noch fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Ein wichtiger Hinweis: In bestimmten Fällen (z. B. bei einem von vornherein befristeten Aufenthalt für Studium oder Arbeit) kann diese Frist auf bis zu zwölf Monate verlängert werden. Klaren Sie das rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ab und stellen Sie den Antrag am besten schon in den ersten Wochen nach dem Umzug – die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.
Ablauf: So schreiben Sie den Führerschein Schritt für Schritt um
Die Umschreibung läuft in geordneten Bahnen ab. Wenn Sie die folgenden Schritte einhalten, ersparen Sie sich unnötige Wege und Wartezeiten.

1. Zuständige Führerscheinstelle finden und Termin buchen
Zuständig ist die Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) an Ihrem Wohnort. Viele Behörden vergeben Termine mittlerweile online. Buchen Sie frühzeitig – in größeren Städten sind die Wartezeiten auf einen Termin teils erheblich.
2. Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig ein (siehe Checkliste unten). Fehlt ein Nachweis, müssen Sie den Termin oft verschieben. Fremdsprachige Führerscheine benötigen in der Regel eine Übersetzung, häufig verbunden mit einer Klassifizierung durch eine anerkannte Stelle wie ADAC oder einen amtlich vereidigten Übersetzer.
3. Antrag stellen und ggf. Prüfung ablegen
Bei der Führerscheinstelle reichen Sie den Antrag samt Unterlagen ein. Die Behörde prüft, ob Ihr Herkunftsland auf der sogenannten Anlage 11 steht – einer Liste von Staaten, mit denen Deutschland Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung hat. Davon hängt ab, ob Sie eine Prüfung ablegen müssen oder nicht.
Welche Unterlagen brauche ich? Die Checkliste
Für die Umschreibung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten. Je nach Behörde und Herkunftsland kann die Liste leicht variieren:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Der Original-Führerschein aus dem Ausland
- Bei fremdsprachigen Dokumenten: Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über einen Sehtest (bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder beim Optiker)
- Bescheinigung über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Ggf. Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis
Tipp: Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest können Sie meist schon vor dem Behördentermin erledigen – das spart später Zeit.
Muss ich eine Prüfung ablegen?
Ob Sie eine Prüfung benötigen, entscheidet die bereits erwähnte Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Man unterscheidet drei Konstellationen:
- Vollständige Anerkennung: Bei einigen Staaten (z. B. Schweiz, einzelne US-Bundesstaaten, Japan, Kanada u. a.) wird der Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben.
- Teilweise Anerkennung: Bei anderen Ländern ist nur eine theoretische oder nur eine praktische Prüfung erforderlich.
- Keine Anerkennung: Steht Ihr Land nicht auf der Liste, müssen Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen – wie ein Fahranfänger, allerdings ohne verpflichtende Mindeststundenzahl an Fahrstunden.
Da die Anlage 11 regelmäßig aktualisiert wird und die Regelungen für einzelne US-Bundesstaaten sehr unterschiedlich sein können, lohnt sich eine gezielte Nachfrage bei Ihrer Führerscheinstelle.
Kosten der Umschreibung
Die Gebühren fallen je nach Aufwand und Behörde unterschiedlich aus. Als grobe Orientierung können Sie mit folgenden Positionen rechnen:
- Umschreibung/Antragsgebühr: ca. 35 – 45 Euro
- Übersetzung und Klassifizierung: ca. 30 – 80 Euro
- Sehtest: ca. 6 – 20 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 30 – 50 Euro
- Biometrisches Passfoto: ca. 10 – 15 Euro
- Ggf. theoretische Prüfung: ca. 25 Euro zzgl. Gebühren
- Ggf. praktische Prüfung: ca. 120 – 200 Euro
Ohne Prüfung liegen die Gesamtkosten damit häufig im Bereich von rund 100 bis 200 Euro. Ist eine praktische Prüfung nötig, können zusätzliche Kosten für Fahrstunden und Prüfung hinzukommen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Damit die Umschreibung reibungslos gelingt, sollten Sie diese typischen Stolperfallen kennen:
- Die Sechs-Monats-Frist verstreichen lassen: Viele unterschätzen, wie schnell das halbe Jahr vergeht. Beantragen Sie die Umschreibung früh.
- Unvollständige Unterlagen: Ein fehlender Sehtest oder eine fehlende Übersetzung führen fast immer zu einem zweiten Termin.
- Falsche Annahme zur Prüfungspflicht: Verlassen Sie sich nicht auf Hörensagen – die Anlage 11 ist eindeutig, aber komplex.
- Wohnsitznachweis vergessen: Gerade bei Drittstaaten wird geprüft, ob Sie zum Erwerbszeitpunkt tatsächlich dort gelebt haben.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Umschreibung?
Die reine Bearbeitung bei der Behörde dauert meist zwischen zwei und sechs Wochen. Rechnen Sie mit Vorlaufzeit für Termin, Übersetzung und ggf. Prüfung.
Darf ich während der Umschreibung weiterfahren?
Solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist (innerhalb der Sechs-Monats-Frist bzw. bis zum Ablaufdatum bei EU-Führerscheinen), dürfen Sie fahren. Danach nicht mehr, bis der neue Führerschein vorliegt.
Bekomme ich meinen alten Führerschein zurück?
In der Regel nein. Der ausländische Führerschein wird eingezogen. Manche Staaten erhalten das Dokument zurück; fragen Sie bei Bedarf nach einer Kopie oder Bescheinigung.
Fazit
Ob der ausländische Führerschein einfach umgetauscht werden kann oder ob eine Prüfung ansteht, entscheidet vor allem das Ausstellungsland. EU- und EWR-Führerscheine bleiben gültig, Drittstaaten-Führerscheine müssen innerhalb von sechs Monaten umgeschrieben werden. Wer die Fristen im Blick behält, die Unterlagen vollständig zusammenstellt und sich vorab bei der Führerscheinstelle informiert, erledigt die Umschreibung meist unkompliziert und günstig.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die aktuellen Regelungen Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.
















